Agrargesellschaft Ruppendorf AG – Information der Aktionäre über einen Verschmelzungsvertrag

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Agrargesellschaft Ruppendorf AG
Klingenberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Information der Aktionäre über einen Verschmelzungsvertrag 18.09.2019

Agrargesellschaft Ruppendorf AG

Klingenberg

Information der Aktionäre über einen Verschmelzungsvertrag

1.

Die Agrargesellschaft Ruppendorf AG hat als übernehmende AG mit der GAV Getreideaufbereitungs- und -vermarktungsgesellschaft mbH als übertragende Gesellschaft am 17.07.2019 mit Urkunde 1437/2019 der Notarin Hache einen Verschmelzungsvertrag geschlossen. Der Inhalt des Verschmelzungsvertrages ist den Aktionären mit Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung am 11.07.2019 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

2.

Die Agrargesellschaft Ruppendorf AG hat als übernehmende AG mit der GAV Getreideaufbereitungs- und -vermarktungsgesellschaft mbH als übertragende Gesellschaft am 12.09.2019 mit Urkunde 1769/2019 der Notarin Hache einen Nachtrag zu diesem Verschmelzungsvertrag geschlossen. Die Wiedergabe des Inhaltes des Nachtrages finden die Aktionäre unten. Die Originale der Urkunden sowie der dem Nachtrag zu Grunde liegende Zwischenabschluss der übertragenden Gesellschaft zum 30.04.2019 liegen in den Geschäftsräumen der Agrargesellschaft Ruppendorf AG zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.

3.

Die Aktionäre werden gebeten, falls Sie Einwendungen gegen den Nachtrag vorbringen möchten, die Einberufung einer Hauptversammlung gemäß §62(2) UmwG zu beantragen. Von diesem Recht können die Aktionäre bis spätestens einen Monat nach dieser Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger Gebrauch machen. Es müssen mindestens 1/20 der Aktien die Einberufung verlangen. Sollte es innerhalb dieser Frist keine Einwendungen bzw. kein Verlangen der Einberufung einer Hauptversammlung geben, wird der Vorstand nach Fristablauf die Anmeldung zum Registergericht vornehmen.

 

Klingenberg, 12. September 2019

 

Baling
Vorstand
Kost
Vorstand
Wagner
Vorstand

Nachtrag zum Verschmelzungsvertrag:

I.
Sachstand

Mit dies amtlicher Urkunde vom 17.07.2019, URNr. 1437/2019 (-nachstehend auch Vorurkunde genannt-), wurde ein Verschmelzungsvertrag zwischen der Agrargesellschaft Ruppendorf AG als übernehmende AG und der GAV Getreideaufbereitungs- und Vermarktungsgesllschaft mbH als übertragende GmbH geschlossen.

Zu der Vorurkunde wird folgendes erklärt:

II.
Nachtrag

Der § 1 des Verschmelzungsvertrages wird wie folgt geändert:

(1)

Die übertragende GmbH überträgt gemäß §§ 2-35, 46 ff., 60 ff. UmwG ihr Vermögen als Ganzes zu Buchwerten gemäß § 11 Abs.1 UmwStG auf die übernehmende AG.

(2)

Der Verschmelzung wird die Bilanz der übertragenden GmbH zum 30.04.2019 zugrunde gelegt. Im Innenverhältnis gilt der Geschäftsbetrieb der übertragenden GmbH seit dem 01.05.2019 (Verschmelzungsstichtag) als auf Rechnung der übernehmenden AG geführt.

III.
Zustimmungen

(1)

Es ist beabsichtigt von der Vereinfachung des § 62 (1) UmwG unter Berücksichtigung des § 62 (2) UmwG Gebrauch zu machen, wonach ein gesonderter Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden AG nicht erforderlich ist, da sich 100% des Stammkapitals der übertragenden GmbH in der Hand der übernehmenden AG befinden.

(2)

Einer gesonderten Gesellschafterversammlung der übertragenden GmbH bedarf es gem. § 62 (4) UmwG nicht.

IV.
Vorurkunde

Die übrigen Bestimmungen der Vorurkunde bleiben vollinhaltlich bestehen.

V.
Kosten und Abschriften

Für diese Urkunde entstehen gemäß § 21 GNotKG keine gesonderten Gebühren.

Von dieser Urkunde erhalten die übernehmende AG und die übertragende GmbH je eine beglaubigte Ablichtung.

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