Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Agrargesellschaft Ruppendorf AG Klingenberg |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Information der Aktionäre über einen Verschmelzungsvertrag | 18.09.2019 |
Agrargesellschaft Ruppendorf AGKlingenbergInformation der Aktionäre über einen Verschmelzungsvertrag
Klingenberg, 12. September 2019
Nachtrag zum Verschmelzungsvertrag:I.
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(1) |
Die übertragende GmbH überträgt gemäß §§ 2-35, 46 ff., 60 ff. UmwG ihr Vermögen als Ganzes zu Buchwerten gemäß § 11 Abs.1 UmwStG auf die übernehmende AG. |
(2) |
Der Verschmelzung wird die Bilanz der übertragenden GmbH zum 30.04.2019 zugrunde gelegt. Im Innenverhältnis gilt der Geschäftsbetrieb der übertragenden GmbH seit dem 01.05.2019 (Verschmelzungsstichtag) als auf Rechnung der übernehmenden AG geführt. |
III.
Zustimmungen
(1) |
Es ist beabsichtigt von der Vereinfachung des § 62 (1) UmwG unter Berücksichtigung des § 62 (2) UmwG Gebrauch zu machen, wonach ein gesonderter Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden AG nicht erforderlich ist, da sich 100% des Stammkapitals der übertragenden GmbH in der Hand der übernehmenden AG befinden. |
(2) |
Einer gesonderten Gesellschafterversammlung der übertragenden GmbH bedarf es gem. § 62 (4) UmwG nicht. |
IV.
Vorurkunde
Die übrigen Bestimmungen der Vorurkunde bleiben vollinhaltlich bestehen.
V.
Kosten und Abschriften
Für diese Urkunde entstehen gemäß § 21 GNotKG keine gesonderten Gebühren.
Von dieser Urkunde erhalten die übernehmende AG und die übertragende GmbH je eine beglaubigte Ablichtung.