DLE Deutsche Landentwicklung Holding AG – Bekanntmachung gemäß §§ 30 Abs. 3 Satz 2, 96 ff. AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
DLE Deutsche Landentwicklung Holding AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß §§ 30 Abs. 3 Satz 2, 96 ff. AktG 18.09.2019

DLE Deutsche Landentwicklung Holding AG

Berlin

Bekanntmachung gemäß §§ 30 Abs. 3 Satz 2, 96 ff. AktG

Die DLE Deutsche Landentwicklung Holding AG (vormals: Bundeshöhenzug 110. V V AG) mit Sitz in Berlin ist am 16. Juli 2018 gegründet und am 26. Juli 2018 unter HRB 198379 B in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen worden. Die Gründer der DLE Deutsche Landentwicklung Holding AG haben am 16. Juli 2018 drei Aufsichtsratsmitglieder zum ersten Aufsichtsrat bestellt. In Folge der Amtsniederlegung sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder hat die außerordentliche Hauptversammlung der DLE Deutsche Landentwicklung Holding AG vom 26. November 2018 drei neue Mitglieder des ersten Aufsichtsrats bestellt. Die Bestellung gilt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2018 endende Rumpfgeschäftsjahr beschließt.

Bei der Gesellschaft sind nicht mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt. Daher setzt sich der nach Ablauf der Amtszeit des ersten Aufsichtsrats zu bestellende neue Aufsichtsrat nach Ansicht des Vorstands gemäß §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 13.1 der Satzung ausschließlich aus Anteilseignervertretern zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung zu wählen sind.

Antragsberechtigte Personen im Sinne des § 98 Abs. 2 AktG können innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht (hier: Landgericht Berlin) anrufen, sofern sie der Rechtsauffassung des Vorstands nicht folgen.

 

Berlin, im September 2019

DLE Deutsche Landentwicklung Holding AG

Der Vorstand

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