UMT United Mobility Technology AG – Bekanntmachung über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
UMT United Mobility Technology AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG 26.09.2019

UMT United Mobility Technology AG

München

ISIN: DE0005286108/ WKN 528610

Bekanntmachung über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 19. August 2019 u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 23.533.560,00 um EUR 21.180.204,00 auf EUR 2.353.356,00, eingeteilt in 2.353.356 nennwertlose Stückaktien, herabzusetzen.

Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentlichen Kapitalherabsetzung ( §§ 222 ff. AktG) im Verhältnis 10 : 1. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils 10 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 zusammengelegt werden.

Die Kapitalherabsetzung erfolgt in Höhe von EUR 21.180.204,00 zum Zwecke der Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage.

Die Beschlüsse über die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wurden am 21.08.2019 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen und sind damit wirksam geworden; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam herabgesetzt.

Mit Record Tag 01. Oktober 2019 abends und Valuta 02. Oktober 2019 werden die St.- 23.533.560- girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 10:1 zusammengelegt. Für je 10 alte Aktien ( ISIN DE0005286108) erhalten die Aktionäre je eine neue konvertierte Aktien ( ISIN DE000A2YN702) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Die konvertierten Aktien sind ab dem 01.01.2019 gewinnberechtigt.

Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wurde in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Bank AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der bisherige prozentuale Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der UMT United Mobility Technology AG bleibt unverändert.

Soweit ein Aktionär einen nicht durch 10 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen ( ISIN DE000A2YN9T9) eingebucht.

Eine Arrondierung zu Vollrechten (sogenannte Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der UMT United Mobility Technology AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,

spätestens jedoch bis zum 16. Oktober 2019

wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen.

Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können oder für die keine fristgerechte Weisung erteilt wurde, werden von der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte von der UMT United Mobility Technology AG zum Börsenpreis übernommen.

Gebührenerstattungen von Seiten der UMT United Mobility Technology AG sind nicht vorgesehen.

Die Preisfeststellung für die St.- 2.353.356- aus der Kaitalherabsetzung resultierenden konvertierten Aktien mit der neuen ISIN DE000A2YN702 im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse wird am 30. September 2019 aufgenommen. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 27. September 2019.

 

München, im Oktober 2019

UMT United Mobility Technology AG

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