Kyros 52 Aktiengesellschaft – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Kyros 52 Aktiengesellschaft
Hannover
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG 02.10.2019

Kyros 52 Aktiengesellschaft

Hannover

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

1.

Die Siemens Beteiligungen Inland GmbH mit dem Sitz in München hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der Kyros 52 Aktiengesellschaft gehört. Außerdem hat uns die Siemens Beteiligungen Inland GmbH gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung an der Kyros 52 Aktiengesellschaft gehört.

2.

Die Siemens Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Berlin und München hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Kyros 52 Aktiengesellschaft gehört, da ihr die von der Siemens Beteiligungen Inland GmbH mit dem Sitz in München gehaltenen Aktien zuzurechnen sind. Außerdem hat uns die Siemens Aktiengesellschaft gemäß § 20 Abs. 4 in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr aus dem gleichen Grund mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Kyros 52 Aktiengesellschaft gehört.

Zugleich hat uns die Siemens Aktiengesellschaft auch gemäß § 21 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr aus dem gleichen Grund mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Kyros 52 Aktiengesellschaft gehört.

Außerdem hat uns die Siemens Aktiengesellschaft gemäß § 21 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr aus dem gleichen Grund mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Kyros 52 Aktiengesellschaft gehört.

 

Hannover, im Oktober 2019

– Der Vorstand –

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