Regionalwert AG Berlin – Brandenburg – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Regionalwert AG Berlin – Brandenburg
Potsdam
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 08.10.2019

Regionalwert AG Berlin – Brandenburg

Potsdam

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Montag, den 11. November 2019, um 17.00 Uhr
in der Alten Börse Marzahn, Zur Alten Börse 59, 12681 Berlin

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 der Regionalwert AG Berlin – Brandenburg sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018.

Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Sellostraße 28, 14471 Potsdam) zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 04. Juni 2019 gebilligt und damit den Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt eine Beschlussfassung nicht erforderlich.

2.

Beschlussfassung zur Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust in Höhe von Euro 47.059,90 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Herr Jakob Ganten hat die Gesellschaft darüber informiert, dass er zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat niederlegt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

den Landwirt Johannes Erz, Alt Tucheband (Brandenburg)

als Nachfolger für die laufende Amtsperiode gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung, also bis zum Ablauf der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.

Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor,

den Unternehmensberater Matthias Adams, Berlin

zum Ersatzmitglied zu wählen. Er wird insoweit Mitglied des Aufsichtsrats, wenn ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.

6.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals 2018 und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Das Genehmigte Kapital 2018 in § 5 der Satzung wird aufgehoben.

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. November 2024 um bis zu insgesamt Euro 725.000 gegen Bareinlage durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von auf den Namen lautenden Nennbetragsaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2019 festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2019 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der bis dahin erfolgten Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2019 anzupassen.

§ 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

§ 5 Genehmigtes Kapital 2019

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. November 2024 um bis zu insgesamt Euro 725.000 gegen Bareinlage durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von auf den Namen lautenden Nennbetragsaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2019 festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2019 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der bis dahin erfolgten Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2019 anzupassen.“

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

 

Regionalwert AG Berlin – Brandenburg

– Der Vorstand –

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