Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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IONYS AG – chemistry in engineering for durable constructions Karlsruhe |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung | 10.10.2019 |
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IONYS AG – chemistry in engineering for durable constructionsKarlsruheEinladung zur
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Datum: | Mittwoch, 20. November 2019 |
Uhrzeit: | 15:00 bis 17:00 Uhr |
Ort: | Karlsruher Institut für Technologie (KIT) – Campus Süd Engelbert-Arnold-Straße 2, Präsidiumsgebäude 11.30, Raum 106 B, Karlsruhe |
Tagesordnung
TOP 01 | Begrüßung | |||||||
TOP 02 | Feststellung der Beschlussfähigkeit | |||||||
TOP 03 | Bericht des Vorstands zur Geschäftstätigkeit | |||||||
TOP 04 | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2018 und des Berichts des Aufsichtsrats | |||||||
TOP 05 | Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns 2018 | |||||||
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 333.389,00 wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen. |
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TOP 06 | Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands | |||||||
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Die Mitglieder des Vorstands werden für das Geschäftsjahr 2018 entlastet. |
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TOP 07 | Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats | |||||||
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für das Geschäftsjahr 2018 entlastet. |
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TOP 08 | Wahlen zum Aufsichtsrat | |||||||
Die Amtszeit der fünf Aufsichtsratsmitglieder endet mit Beendigung der Ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. | ||||||||
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 der Satzung aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. | ||||||||
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder des Aufsichtsrats die bisherigen Mitglieder | ||||||||
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in den Aufsichtsrat der IONYS AG zu wählen. | ||||||||
Als neues Mitglied im Aufsichtsrat wird | ||||||||
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vorgeschlagen. | ||||||||
Die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung, sofern die Hauptversammlung nichts anderes beschließt, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. | ||||||||
Die Genannten haben im Vorfeld erklärt, dass sie bereit sind, das Amt im Falle einer Bestellung anzunehmen. | ||||||||
TOP 09 | Verschiedenes | |||||||
Hinweis
Die Gesellschaft weist auf § 14 Abs. (1) der Satzung hin:
Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als 75% des gesamten stimmberechtigten Grundkapitals vertreten sind. Erweist sich eine Hauptversammlung als nicht beschlussfähig, so ist eine neu einberufene Hauptversammlung, die innerhalb der nächsten 6 Wochen stattfindet, hinsichtlich der Gegenstände, die auf der Tagesordnung der beschlussunfähigen Hauptversammlung standen, ohne Rücksicht auf die Höhe des dann vertretenen Grundkapitals beschlussfähig, wenn in der Einberufung hierauf hingewiesen wurde.
Ausliegende Unterlagen
Folgende Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Nördliche Uferstraße 8, 76189 Karlsruhe, zur Einsicht der Aktionäre aus:
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Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018, |
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Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 und |
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Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. |
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der genannten Unterlagen erteilt.
Karlsruhe, 02. Oktober 2019
Der Vorstand