CalCon Deutschland AG: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
CalCon Deutschland AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG 15.10.2019

CalCon Deutschland AG

München

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die CalCon Holding GmbH, München, hat uns mitgeteilt, dass ihr sämtliche Aktien (und damit eine „Kapitalmehrheit“ resp. das gesamte Kapital) an unserer Gesellschaft gehören und ihr zugleich sämtliche Stimmrechte aus den Aktien an unserer Gesellschaft zustehen (§ 20 Abs. 4 AktG, § 20 Abs. 1, Abs. 3 AktG).

Herr Christian Wetzel (*12.09.1969, 94353 Haibach) hat uns mitgeteilt, dass ihm mittelbar sämtliche Aktien (und damit eine „Mehrheitsbeteiligung“ resp. die alleinige Beteiligung) an unserer Gesellschaft gehört, da ihm (als alleinigem Gesellschafter der CalCon Holding GmbH) die Aktien der CalCon Holding GmbH an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind (§ 20 Abs. 4 AktG).

 

München, im Oktober 2019

Der Vorstand

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