Clearstream Banking Aktiengesellschaft: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Clearstream Banking Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG 15.10.2019

Clearstream Banking Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Clearstream Participations S.A. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört. Zudem hat sie uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar auch eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Gesellschaft gehört.

Die Clearstream International (société anonyme) mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht mehr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört. Zudem hat sie uns mitgeteilt, dass ihr unmittelbar auch keine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Gesellschaft mehr gehört.

 

Frankfurt am Main, Oktober 2019

Clearstream Banking Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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