Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Clearstream Banking Aktiengesellschaft Frankfurt am Main |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG | 15.10.2019 |
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Clearstream Banking AktiengesellschaftFrankfurt am MainBekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktGDie Clearstream Participations S.A. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört. Zudem hat sie uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar auch eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Gesellschaft gehört. Die Clearstream International (société anonyme) mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht mehr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört. Zudem hat sie uns mitgeteilt, dass ihr unmittelbar auch keine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Gesellschaft mehr gehört.
Frankfurt am Main, Oktober 2019 Clearstream Banking Aktiengesellschaft Der Vorstand |