BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina: 28. ordentliche Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina
Bautzen
Gesellschaftsbekanntmachungen 28. ordentliche Hauptversammlung 22.10.2019

BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina

Bautzen

Einladung

Die Aktionäre der BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina
werden zu der am

Sonnabend, dem 23. November 2019, um 09.00 Uhr
im Deutsch-Sorbischen Volkstheater
Seminarstraße 12, 02625 Bautzen

stattfindenden

28. ordentlichen Hauptversammlung

herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30.06.2019 der BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 30.06.2019 mit dem Lagebericht des Vorstandes und der Vorlage des Berichtes des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung zur Verwendung des Bilanzgewinnes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der BUDISSA AG in Höhe von 751.940,82 EUR wie folgt zu verwenden:

1,75 EUR je dividendenberechtigter Aktie zu einem Nominalbetrag in Höhe von 26,00 EUR als Dividende auszuschütten. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 349.284,25 EUR. Der verbleibende Betrag in Höhe von 402.656,57 EUR wird in „Andere Gewinnrücklagen“ eingestellt. Die Zahlung der Dividende erfolgt unter Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer am 11.12.2019.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020 die Treuhand-Gesellschaft Dr. Steinebach & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Paulistraße 28, 02625 Bautzen, zu bestellen.

6.

Wahl des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat der BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina setzt sich gemäß den Regelungen in den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs.1 AktG und § 8 der Satzung aus 6 Mitgliedern der Aktionäre, die durch die Hauptversammlung gewählt werden, zusammen.

Es bestehen keine Entsendungsrechte nach § 101 Abs. 2 AktG.

Der Aufsichtsrat hat in seiner ordentlichen Sitzung am 15.10.2019 mit einer Gegenstimme beschlossen, der Hauptversammlung der BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina folgende Personen gemäß §124 Abs. 3 Satz 1 AktG zur Wahl vorzuschlagen:

1.

Frau Tina Dallwitz
Projektleiterin Milchproduktion
Kleindubrau, Quatitzer Straße 8
01920 Oßling

2.

Herrn Dietmar Gottlöber
Rechtsanwalt
OT Liebegast, Skaskaer Weg 27
02694 Großdubrau

3.

Frau Petra Hochauf
Buchhalterin
Mühlweg 3
02627 Kubschütz

4.

Herrn Marko Rehde
Verkaufsberater im Außendienst
Baschützer Straße 21
01920 Panschwitz-Kuckau

5.

Herrn Jens Rockstroh
Wirtschaftsberater
Kleindittmannsdorfer Straße 14
01896 Lichtenberg

6.

Herrn Lutz Zimmermann
Geschäftsführer
Döhlen Nr. 1
02627 Kubschütz

Zu diesen Kandidatenvorschlägen liegen in den Geschäftsräumen der BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina die entsprechenden Biographien aus.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind.

Gegenanträge von Aktionären sind binnen einer Woche nach Bekanntgabe der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger der Gesellschaft zu übersenden. Dabei ist mitzuteilen, dass Sie einem Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates widersprechen und die anderen Aktionäre veranlassen wollen, für Ihren Gegenantrag zu stimmen.

Sehr geehrter Aktionär, gibt es bei Ihnen Veränderungen in Bezug auf Namen, Anschrift oder Ähnliches, dann teilen Sie uns dies bitte mit.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, im Parkhaus, Einfahrt Äußere Lauenstraße, bis 13.00 Uhr kostenlos zu parken. Zeigen Sie dazu unser Einladungsschreiben dem zuständigen Mitarbeiter an der Einfahrt in die Tiefgarage. Voraussetzung für das kostenlose Parken ist Ihre Einfahrt in die Tiefgarage in der Zeit von 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr.

Im Anschluss an unsere Versammlung laden wir Sie zu einem Imbiss ins Foyer ein. Dabei wird die Möglichkeit bestehen, mit Vertretern der Betriebe des BUDISSA-Verbundes, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat ins Gespräch zu kommen.

 

Niederkaina, den 22. Oktober 2019

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.