Daimler Truck AG – Bekanntmachung gemäß § 97 Abs. 1 AktG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Daimler Truck AG
Stuttgart
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 97 Abs. 1 AktG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats 31.10.2019

Daimler Truck AG

Stuttgart

Bekanntmachung gemäß § 97 Abs. 1 AktG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Vorstand ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Der Aufsichtsrat ist nach Ansicht des Vorstands nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz, also aus je zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammenzusetzen.

Der Aufsichtsrat wird nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht, nämlich das Landgericht Stuttgart, anrufen.

 

Stuttgart, den 31. Oktober 2019

Der Vorstand

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