Belano Medical AG – Bezugsangebot gemäß § 186 Abs. 2 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Belano Medical AG
Hennigsdorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Bezugsangebot gemäß § 186 Abs. 2 AktG 04.11.2019

Das nachfolgende Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an die Aktionäre der Belano Medical AG mit Sitz in Hennigsdorf und stellt daher kein öffentliches Angebot zum Bezug von Aktien dar.

Belano Medical AG

Hennigsdorf

Bezugsangebot gemäß § 186 Abs. 2 AktG

Die Hauptversammlung der Belano Medical AG vom 14. Juni 2018 hat den Vorstand im Wege der Satzungsänderung ermächtigt, bis zum 12. Juni 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen, ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018).

Der Vorstand der Belano Medical AG hat am 16. Oktober 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats 28. Oktober 2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 136.037,00 Euro durch teilweise Ausnutzung des in Höhe von 39.410,00 Euro bestehenden Genehmigten Kapitals 2018 gegen Bareinlagen um mindestens 5.574,00 Euro und bis zu 9.052,00 Euro auf mindestens 141.611,00 Euro und bis zu 145.089,00 Euro durch Ausgabe von mindestens 5.574 und bis zu 9.052 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien (nachfolgend „die Neuen Aktien“) zum Ausgabebetrag von 89,69 Euro je Aktie, mithin zum Gesamtausgabebetrag von mindestens 499.932,06 Euro und bis zu 811.873,88 Euro zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2019 gewinnberechtigt. Die Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 15,0256548 : 1 (15,0256548 alte Aktien berechtigen zum Bezug von einer Neuen Aktie) zum Bezug angeboten. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ist ausgeschlossen. Etwaige aufgrund des gesetzlichen Bezugsrechts nicht bezogene Neue Aktien können von Aktionären erworben werden. Übersteigt das Zeichnungsinteresse an nicht im Rahmen des gesetzlichen Bezugsrechts erworbenen Neuen Aktien die Zahl der noch zur Ausgabe zur Verfügung stehenden Neuen Aktien, entscheidet der Vorstand über die Zuteilung nach dem Verhältnis der von den Zeichnungsinteressenten bereits gehalten Aktien der Gesellschaft.

Der Ausgabebetrag ist innerhalb von fünf Bankarbeitstagen (Berlin) nach Zeichnung zu entrichten, und zwar durch Überweisung auf das Konto der Belano Medical AG bei der Deutschen Bank, IBAN: DE40 1007 0000 0698 4066 00, BIC: DEUTDEBBXXX, unter Angabe des Verwendungszwecks „Kapitalerhöhung 2019 II“.

Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist.

Wir fordern unsere Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses vom Bezugsrecht innerhalb der Bezugsfrist, beginnend am 8. November 2019 und endend am 22. November 2019, bei der Belano Medical AG durch Zusendung einer Erstschrift und einer Zweitschrift eines vollständig ausgefüllten Zeichnungsscheins der Belano Medical AG auszuüben. Zeichnungsscheinvordrucke sind bei der Belano Medical AG erhältlich.

Zeichnungsscheine, die erst nach Ablauf der zweiwöchigen Zeichnungsfrist zugehen, ermöglichen nicht die Ausübung des Bezugsrechts. Die wirksame Ausübung des Bezugsrechts setzt ferner voraus, dass der Ausgabebetrag von EUR 89,69 je Neuer Aktie innerhalb der oben genannten Frist nach Zeichnung auf das vorgenannte Konto eingezahlt worden ist.

Die ihr Bezugsrecht innerhalb der Bezugsfrist ausübenden Aktionäre können die Aktien, die innerhalb der Bezugsfrist nicht bezogen werden, über ihr Bezugsrecht hinaus zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen.

Die Zeichnung durch die Aktionäre wird unverbindlich, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis zum 28. Februar 2020 in das Handelsregister eingetragen wurde.

 

Berlin, im Oktober 2019

Der Vorstand

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