LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KGFrankfurt am MainISIN DE000A1E8H38 / WKN A1E8H3Bekanntmachung des gerichtlichen Vergleichs zur Beendigung des
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1. |
Die gezahlte Barabfindung von € 7,61 wird um einen Betrag von € 1,59 auf € 9,20 je |
2. |
Die sich aus Ziffer I. 1. ergebenden Zahlungsverpflichtungen sind soweit möglich unverzüglich |
3. |
Die Erfüllung aller sich aus den vorstehenden Regelungen ergebenden Nachzahlungsverpflichtungen |
4. |
Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, die ehemaligen Aktionäre der ISARIA Wohnbau |
II.
Dieser Vergleich wird mit seiner Feststellung durch Beschluss gemäß § 11 Abs. 4 Satz
2 SpruchG wirksam. Mit der Feststellung ist das gerichtliche Spruchverfahren beendet.
Der gemeinsame Vertreter stimmt dem Vergleich zu und verzichtet auf das Recht zur
Fortführung des Verfahrens gemäß § 6 Abs. 3 SpruchG.
III.
Dieser Vergleich wirkt für alle ehemaligen außenstehenden Aktionäre der ISARIA Wohnbau
AG, die zum Zeitpunkt der Eintragung des Squeeze out-Beschlusses in das Handelsregister
Aktionäre der ISARIA Wohnbau AG waren. Er stellt insoweit einen echten Vertrag zugunsten
Dritter dar (§§ 328 ff. BGB).
IV.
Mit der Feststellung dieses Vergleichs erklären die an ihm beteiligten Antragsteller
das gerichtliche Spruchverfahren übereinstimmend für erledigt und beendet. Diese Antragsteller
nehmen ihre Anträge hiermit zurück. Die Antragsgegnerin stimmt der für die diesem
Vergleich zustimmenden Antragsteller kostenfreien Rücknahme der Anträge zu. Die Antragsgegnerin
verpflichtet sich, keinen Vergleich abzuschließen, der in der Hauptsache über den
in Ziffer I. 1. dieses Vergleichs genannten Betrag hinausgeht, es sei denn, die an
diesem Vergleich beteiligten Aktionäre erhalten ebenfalls den erhöhten Betrag.
V.
[…]
VI.
1. |
Mit der Erfüllung dieses Vergleichs sind alle Ansprüche der diesem Vergleich zustimmenden |
2. |
Dieser Vergleich enthält sämtliche Abreden der Beteiligten, die zur Beilegung des |
3. |
Sollte eine Bestimmung dieses Vergleichs unwirksam sein oder werden, wird dadurch |
4. |
Der Vergleich unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss |
VII.
[…]
Hinweise zur technischen Abwicklung des gerichtlichen Vergleichs
Nachfolgend werden die Einzelheiten zur Abwicklung der sich aus dem vorstehend wiedergegebenen
Vergleich vom 12.8.2021 ergebenden Zahlungsansprüche der ehemaligen Minderheitsaktionäre
der ISARIA Wohnbau AG („ehemalige Minderheitsaktionäre“) bekannt gegeben:
Im Rahmen des Vergleichs wurde die von der Hauptversammlung der ISARIA Wohbau AG am
12.5.2020 festgesetzte Barabfindung für die Übertragung der Aktien der ehemaligen
Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG
von EUR 7,61 („Ursprüngliche Barabfindung“) je Aktie um EUR 1,59 auf EUR 9,20 je Aktie
(„Erhöhte Barabfindung“) erhöht.
Die Auszahlung der Erhöhten Barabfindung zuzüglich Zinsen hierauf seit dem 12.5.2020
(§ 327b Abs. 2 AktG) und abzüglich bereits geleisteter Zahlungen (gemeinsam der „Erhöhungsbetrag“)
erfolgt durch die
Baader Bank Aktiengesellschaft
(die „Abwicklungsstelle“) über die jeweils zuständige Depotbank. Die ehemaligen Minderheitsaktionäre,
die ihre Stammaktien bei einem Kreditinstitut verwahren ließen und nach wie vor ein
Konto bei dem Kreditinstitut unterhalten, über welche die Zahlung der Ursprünglichen
Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Gutschrift des Erhöhungsbetrags
nichts zu veranlassen. Die Zahlung erfolgt auf Initiative der Depotbanken voraussichtlich
binnen fünfzehn Bankarbeitstagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger.
Sollte innerhalb von zehn Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger
keine Gutschrift der Nachbesserung der Abfindung erfolgt sein, werden die betroffenen
ehemaligen Minderheitsaktionäre gebeten, sich mit ihrer Depotbank in Verbindung zu
setzen und dort ihre Ansprüche geltend zu machen.
Ehemalige Minderheitsaktionäre, die ihre Stammaktien bei einem Kreditinstitut verwahren
ließen, aber zwischenzeitlich ihre Bankverbindung beendet haben, sollten sich möglichst
umgehend mit ihrer ehemaligen Bank, über die seinerzeit die Zahlung der Ursprünglichen
Barabfindung abgewickelt wurde, in Verbindung setzen, um dort ihre Ansprüche hinsichtlich
der Erhöhten Barabfindung geltend zu machen.
Die Entgegennahme des Erhöhungsbetrags erfolgt im Hinblick auf etwaige Kosten, Provisionen
und Spesen, die auf Seiten der Abwicklungsstelle entstehen, für die ehemaligen Minderheitsaktionäre
kosten-, provisions- und spesenfrei. Kosten, Provisionen und Spesen für Depotbanken
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind durch den jeweiligen ehemaligen Minderheitsaktionär
selbst zu tragen. Bei eventuellen Rückfragen werden die ehemaligen Minderheitsaktionäre
gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden.
Frankfurt am Main, im August 2021
LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG