Brau- und Genusswerkstatt Berlin-Friedrichshagen AG – Außerordentliche Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Brau- und Genusswerkstatt Berlin-Friedrichshagen AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Außerordentliche Hauptversammlung 05.11.2019

Brau- und Genusswerkstatt Berlin-Friedrichshagen AG

Berlin

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur außerordentlichen Hauptversammlung der Brau- und Genusswerkstatt Berlin-Friedrichshagen AG am Donnerstag, dem 05. Dezember 2019, um 17:00 Uhr, im Historischen Rathaus, Bölschestraße 87, 12587 Berlin.

Die Einberufung der Hauptversammlung und die Tagesordnung wurden am 01. November 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Tagesordnung

1.

Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung aufgrund der Durchführung einer Kapitalerhöhung gemäß § 4 (4) der Satzung der Gesellschaft

Aufgrund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 11.4.2019 (§ 4 (4) der Satzung der Gesellschaft) und des Beschlusses des Vorstands vom 29.10.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft wurde eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von € 182.000,– um € 29.000,– auf € 211.000,– durch Ausgabe von 29 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen rechnerischen Wert am Grundkapital in Höhe von jeweils € 1.000,– zum Ausgabebetrag von € 1.150,– je Aktie gegen Bareinlage durchgeführt. Die neuen Aktien sind ab dem 1.1.2019 (einschließlich) gewinnberechtigt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

§ 4 (1) Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 211.000,– und ist eingeteilt in 211 auf den Namen lautenden Stückaktien (Aktien ohne Nennwert).“

2.

Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals (Genehmigtes Kapital)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Die Ermächtigung des Vorstands in § 4 (4) der Satzung, das Grundkapital in der Zeit bis zum 09.11.2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmalig um bis zu € 91.000,– zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/I), wird aufgehoben.

Zur Schaffung eines Genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2019/II) wird § 4 (4) der Satzung wie folgt gefasst:

„(4) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 05.12.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu € 105.000,– zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/II).

Dabei ist den Aktionären das Bezugsrecht einzuräumen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht auszuschließen, um etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht auszunehmen.“

3.

Übertragung der Befugnis an den Aufsichtsrat, Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen zu beschließen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

In § 8 der Satzung wird folgender Absatz (7) angefügt.

„(7) Der Aufsichtsrat ist zu Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, befugt.“

 

Berlin, den 30.10.2019

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.