FIDAL Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
FIDAL Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Hauptversammlung 15.11.2019

FIDAL Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Montag, den 23. Dezember 2019, um 14.00 Uhr
in den Geschäftsräumen der FIDAL AG
Geschäftsstelle Krefeld
St.-Anton-Straße 56, 47798 Krefeld

stattfindenden Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.)

Bericht des Aufsichtsrates und des Vorstandes über den Geschäftsverlauf des Geschäftsjahres vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 sowie über die weitere Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr

2.)

Sonstiges

Hinweise an die Aktionäre zum Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung

Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung nach § 123 Absatz 3 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 15 der Satzung berechtigt, wenn sie ihre Aktien vor der Hauptversammlung während der üblichen Geschäftsstunden bei einer der nachgenannten Hinterlegungsstellen hinterlegt haben und sie bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung hat so zeitig zu erfolgen, dass zwischen dem Tage der Hinterlegung und dem Tage der Hauptversammlung fünf Werktage frei bleiben, mithin hat die Hinterlegung bis spätestens zum 16.12.2019 zu erfolgen.

Hinterlegungsstelle ist die Geschäftsstelle Krefeld der Gesellschaft:

FIDAL AG
Frau Oellers
St.-Anton-Straße 56
47798 Krefeld

Aktien können auch bei jedem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegt werden. Die Hinterlegung gilt auch dann bei einer der vorgenannten Hinterlegungsstellen als bewirkt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer solchen Stelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Hinterlegungsbescheinigung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, mithin bis 17.12.2019, in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift der Gesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden unter folgender Anschrift einzureichen:

FIDAL AG
Frau Oellers
St.-Anton-Straße 56
47798 Krefeld

Hinweise an die Aktionäre zum Stimmrecht in der Hauptversammlung:

Auf je € 1,00 Nennbetrag der Aktie entfällt eine Stimme.

 

Frankfurt am Main, im November 2019

Der Vorstand der FIDAL AG

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