aktiengesellschaft TOKUGAWA i.L. – Ausschüttungsbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
aktiengesellschaft TOKUGAWA
Aachen
Gesellschaftsbekanntmachungen Ausschüttungsbekanntmachung 18.12.2019

Aachen

– WKN 628164 –

Ausschüttungsbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung der aktiengesellschaft TOKUGAWA i.L., Aachen, hat am 25. Juli 2014 u.a. beschlossen, die Gesellschaft mit Wirkung vom 1. Januar 2015 an aufzulösen. Der Gläubigeraufruf gemäß § 267 AktG wurde am 14. Januar 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Entsprechend dem Abwicklungsauftrag und angesichts dessen Fortschritts hat der Abwickler beschlossen, 1.200.000,00 EUR an die Aktionäre auszuschütten. Dies entspricht einer Ausschüttung von 2,00 EUR je Stückaktie der aktiengesellschaft TOKUGAWA i.L.

Die Ausschüttung erfolgt über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute mit Valuta 23. Dezember 2019 auf die Bestände vom 20. Dezember 2019, abends. Auf einen Teilbetrag von 1,0742 Euro je Stückaktie erfolgt die Ausschüttung unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375%) sowie ggf. Kirchensteuer. Die Ausschüttung des Teilbetrags von 0,9258 Euro je Stückaktie erfolgt ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag.

Den unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes vorgelegt haben, wird die Ausschüttung ohne Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer ausgezahlt. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in ihrem Antrag genannte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Zahlstelle ist das Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen.

 

Aachen, im Dezember 2019

aktiengesellschaft TOKUGAWA i.L.

Der Abwickler

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