Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Infineon Technologies AG Neubiberg |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bekanntmachung nach § 62 Abs. 3 UmwG – Verschmelzung der Infineon Technologies Finance GmbH | 18.12.2019 |
Infineon Technologies AGNeubibergWKN: 623100 / ISIN: DE0006231004Bekanntmachung nach § 62 Abs. 3 UmwG – Verschmelzung der Infineon Technologies Finance GmbHGemäß § 62 Abs. 3 UmwG wird bekannt gemacht, dass die Verschmelzung der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 139467 eingetragenen Infineon Technologies Finance GmbH, Neubiberg (IFFT) als übertragende Gesellschaft auf die im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 126492 eingetragene Infineon Technologies AG, Neubiberg (Infineon) als übernehmende Gesellschaft, erfolgen sollen. Demgemäß überträgt die IFFT ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Infineon im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG). Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Beginn des 30. Januar 2020 (Verschmelzungsstichtag). Der Verschmelzungsvertrag wurde am 13. Dezember 2019 abgeschlossen und wird am heutigen Tag zum Handelsregister der Infineon eingereicht. Da IFFT eine 100%ige Tochtergesellschaft von Infineon ist, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der Infineon über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der IFFT gemäß § 62 Abs. 1 S. 1 UmwG nicht erforderlich. Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der Infineon zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, §§ 8 Abs. 3 S. 1 Hs. 2, 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3 UmwG. Der Vorstand weist die Aktionäre darauf hin, dass § 62 Abs. 1 S. 1 UmwG nicht gilt, wenn Aktionäre von Infineon, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals von Infineon erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird, § 62 Abs. 2 UmwG.
Neubiberg, im Dezember 2019 Infineon Technologies AG – Vorstand – |