GESCO AG – Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
GESCO Aktiengesellschaft
Wuppertal
Gesellschaftsbekanntmachungen Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG 20.12.2019

GESCO Aktiengesellschaft

Wuppertal

Wertpapier-Kenn-Nummer A1K020
ISIN DE000A1K0201

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der GESCO AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 24. April 2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 7. Februar 2017 seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2018 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde:

Ziffer 5.3: Bildung von Aufsichtsratsausschüssen
Der Aufsichtsrat der GESCO AG besteht aus vier Personen. Aufgrund der geringen Größe des Gremiums können sowohl übergeordnete strategische Themen als auch Detailfragen intensiv und ohne Effizienzverlust im Gesamtaufsichtsrat erörtert und entschieden werden. Eine Bildung von Ausschüssen erachten wir daher für nicht zweckmäßig. Vielmehr sehen wir gerade eine Stärke darin, dass alle Mitglieder des Aufsichtsrats gleichermaßen in alle Themen involviert sind.

Ziffer 5.4.1 Abs. 2 Satz 2: Regelgrenze für Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat
Nach Überzeugung des Aufsichtsrats der GESCO AG entspricht eine langfristig angelegte Tätigkeit im Aufsichtsrat dem auf Nachhaltigkeit und Langfristigkeit angelegten Geschäftsmodell der GESCO AG. Vor diesem Hintergrund erachten wir die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat weder für angemessen noch für zweckmäßig.

Ziffer 5.4.6 Abs. 2 Satz 2: Erfolgsorientierte Aufsichtsratsvergütung
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der GESCO AG umfasst neben einer festen Komponente und einem Sitzungsgeld auch eine erfolgsorientierte Komponente, die sich am Konzernjahresüberschuss nach Anteilen Dritter bemisst. Etwaige Konzernfehlbeträge werden auf das nächste Jahr vorgetragen und mit positiven Beträgen verrechnet. Nach unserer Überzeugung entspricht diese Regelung einer nachhaltigen und unternehmerischen Denkweise und sollte auch der vom Kodex geforderten Ausrichtung an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung gerecht werden. Da gleichwohl nicht auszuschließen ist, dass hierzu andere Auffassungen vertreten werden, erklären wir vorsorglich eine Abweichung von dieser Empfehlung des Kodex.

Ziffer 4.2.1 Satz 1 Alt. 1 DCGK: Mehrgliedriger Vorstand
Infolge des Ausscheidens des Finanzvorstands der Gesellschaft, Herrn Robert Spartmann, zum 30. November 2018 bestand der Vorstand der GESCO AG seit dem 1. Dezember 2018 bis einschließlich 30. April 2019 nur aus einer Person.

Ziffer 7.1.2 Satz 3 DCGK: Veröffentlichung von Finanzinformationen
Die Hauptversammlung der GESCO AG vom 29. August 2019 hat eine Umstellung des Geschäftsjahres der GESCO AG auf das Kalenderjahr beschlossen, die mit Eintragung in das Handelsregister am 4. September 2019 wirksam geworden ist. Die damit einhergehenden Anpassungen in der Rechnungslegung haben dazu geführt, dass der Halbjahresfinanzbericht für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht werden konnte.

Vorstand und Aufsichtsrat der GESCO AG erklären darüber hinaus gemäß § 161 AktG, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 24. April 2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit den vorstehend begründeten Ausnahmen der Ziffer 5.3, Ziffer 5.4.1 Abs. 2 Satz 2, Ziffer 5.4.6 Abs. 2 Satz 2 und Ziffer 7.1.2 Satz 3 DCGK auch zukünftig entsprochen wird, wobei von der Empfehlung in Ziffer 7.1.2 Satz 3 DCGK nur insoweit und zeitlich beschränkt auf das Rumpfgeschäftsjahr 2019 abgewichen wird, als der Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht nicht binnen 90 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres veröffentlicht werden können.

 

Wuppertal, im Dezember 2019

GESCO AG

Für den Aufsichtsrat

Klaus Möllerfriedrich
(Aufsichtsratsvorsitzender)

Für den Vorstand

Ralph Rumberg
(Vorstandssprecher)

TAGS:
Comments are closed.