Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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GESCO Aktiengesellschaft Wuppertal |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG | 20.12.2019 |
GESCO AktiengesellschaftWuppertalWertpapier-Kenn-Nummer A1K020
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Ziffer 5.3: Bildung von Aufsichtsratsausschüssen |
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Ziffer 5.4.1 Abs. 2 Satz 2: Regelgrenze für Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat |
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Ziffer 5.4.6 Abs. 2 Satz 2: Erfolgsorientierte Aufsichtsratsvergütung |
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Ziffer 4.2.1 Satz 1 Alt. 1 DCGK: Mehrgliedriger Vorstand |
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Ziffer 7.1.2 Satz 3 DCGK: Veröffentlichung von Finanzinformationen |
Vorstand und Aufsichtsrat der GESCO AG erklären darüber hinaus gemäß § 161 AktG, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 24. April 2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit den vorstehend begründeten Ausnahmen der Ziffer 5.3, Ziffer 5.4.1 Abs. 2 Satz 2, Ziffer 5.4.6 Abs. 2 Satz 2 und Ziffer 7.1.2 Satz 3 DCGK auch zukünftig entsprochen wird, wobei von der Empfehlung in Ziffer 7.1.2 Satz 3 DCGK nur insoweit und zeitlich beschränkt auf das Rumpfgeschäftsjahr 2019 abgewichen wird, als der Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht nicht binnen 90 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres veröffentlicht werden können.
Wuppertal, im Dezember 2019
GESCO AG
Für den Aufsichtsrat
Klaus Möllerfriedrich |
Für den Vorstand
Ralph Rumberg |