STARCAR EUROPA SERVICE GROUP AKTIENGESELLSCHAFT – Außerordentliche Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
STARCAR EUROPA SERVICE GROUP AKTIENGESELLSCHAFT
Solingen
Gesellschaftsbekanntmachungen Außerordentliche Hauptversammlung 20.12.2019

STARCAR EUROPA SERVICE GROUP AKTIENGESELLSCHAFT

Solingen

Wir laden unsere Aktionäre zu einer

außerordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft

am 29. Januar 2020, 10:00 h,

in die Räumlichkeiten der Gesellschaft, Schorberger Straße 66, 42699 Solingen, ein.

Tagesordnung:

1.

Satzungsänderung zu § 1 Absatz 2 der Satzung

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Solingen.

Aufgrund des bedeutend niedrigeren Gewerbesteuerhebesatzes der Stadt Monheim am Rhein von 250 Prozent gegenüber demjenigen der Stadt Solingen von 475 Prozent erscheint eine Verlegung des für die Gewerbesteuerpflicht maßgeblichen Verwaltungssitzes nach Monheim wirtschaftlich sinnvoll.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

§ 1 Absatz 2 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„Sie hat ihren Rechtssitz in Solingen. Der Vorstand ist befugt, einen vom Rechtssitz der Gesellschaft abweichenden Verwaltungssitz der Gesellschaft zu errichten und diesen an jeden beliebigen Ort im In- und Ausland zu verlegen.“

Hinweise

Nach § 25 Absatz 3 der Satzung wird bestimmt, dass nur diejenigen Aktionäre zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind, die ihre Teilnahme bis spätestens drei Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 25.01.2020 bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben. In der Anmeldung bei der Gesellschaft ist auch anzugeben, ob und ggf. durch wen sich der Aktionär in der Hauptversammlung vertreten lassen will. Adresse im Sinne von § 126 AktG ist die Hauptverwaltung der Gesellschaft, Schorberger Straße 66, 42699 Solingen.

 

Solingen, im Dezember 2019

Der Vorstand

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