logsolut AG
Augsburg
Bekanntmachung über die Kapitalerhöhung
sowie
Bezugsangebot an die Aktionäre der logsolut AG
Die Hauptversammlung der logsolut AG, Augsburg (die „Gesellschaft“) hat am 17.12.2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von 150.000,00 EUR um bis zu 120.000,00 EUR auf bis zu 270.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 120.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 EUR pro Aktie (im Folgenden auch: „neue Aktien“) zu erhöhen. Die neuen Aktien werden zu einem Ausgabepreis von 1,00 EUR je Aktie ausgegeben. Sie nehmen ab dem 01.01.2020 am Jahresgewinn der Gesellschaft teil.
Die neuen Aktien werden zunächst den bisherigen Aktionären im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung, also im Verhältnis alt zu neu 1,25 zu 1 zum Bezug angeboten.Der Beschluss über die Kapitalerhöhung ist derzeit noch nicht im Handelsregister eingetragen.
Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, ihr Bezugsrecht bis zum
07.01.2020
durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gesellschaft auszuüben. Die Vordrucke für die die Zeichnungsscheine, die innerhalb derselben Frist bei der Gesellschaft einzureichen sind, können bei der Gesellschaft per Post unter der Anschrift logsolut AG, Provinostr. 52, 86153 Augsburg oder per E-Mail unter vorstand@logsolut.de angefordert werden.
Sofern der Zeichnungsschein der Gesellschaft nicht fristgerecht, d.h. bis spätestens Dienstag, 07.01.2020, zugegangen, unvollständig oder fehlerhaft ist, kann die Zeichnung nicht berücksichtigt werden. Gleiches gilt, wenn der Bezugspreis nicht bis spätestens Montag, 13.01.2019 (Zahlungseingang beim Bankhaus Anton Hafner OHG) auf dem Sonderkonto „logsolut AG – Kapitalerhöhung 2019“ und unter Angabe des Namens des Aktionärs, dessen Wohnort und Geburtsdatum bzw. unter der Angabe der Firma, Sitz und HR-Nummer gutgeschrieben ist.
Wenn und soweit die Aktionäre innerhalb der vorstehenden Bezugsfrist keinen Gebrauch von ihrem gesetzlichen Bezugsrecht machen, ist der Vorstand ermächtigt, die nicht fristgemäß gezeichneten Aktien Aktionären oder Dritten zum Bezug anzubieten.
Der Kapitalerhöhungsbeschluss wird unwirksam, wenn nicht bis zum 30.06.2020 die Durchführung der Kapitalerhöhung zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet worden ist.
Augsburg, 17.12.2019
Der Vorstand
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