Green Sugar AG – Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts – Bekanntmachung gem. § 186 Abs. 2 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Green Sugar AG
Meißen
Gesellschaftsbekanntmachungen Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts – Bekanntmachung gem. § 186 Abs. 2 AktG 02.01.2020

Green Sugar AG

Meißen

Amtsgericht Dresden, HRB 35748

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts –
Bekanntmachung gem. § 186 Abs. 2 AktG

Die außerordentliche Hauptversammlung der Green Sugar AG (nachfolgend auch „Gesellschaft“) hat am 22. Oktober 2019 beschlossen, ihr Grundkapital von EUR 105.250,- um bis zu EUR 600.000,- auf bis zu EUR 705.250,- durch Ausgabe von 600.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen. Der Ausgabebetrag für die neuen Aktien beträgt EUR 1,- pro Aktie. Das Bezugsverhältnis beträgt 1:5,7 (gerundet), d. h. für jede zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gehaltene Aktie können 5,7 neue Aktien bezogen werden. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt. Die Kapitalerhöhung ist noch nicht im Handelsregister eingetragen.

Die Ausgabe der Aktien erfolgt gegen Sach- und Bareinlagen.

Als Sacheinlagen werden dabei im Falle entsprechender Zeichnung die nachstehend bezeichneten Rückzahlungsforderungen eingebracht, welche aus Einzahlungen auf eine am 17. Dezember 2018 beschlossene Kapitalerhöhung der Gesellschaft resultieren, welche mit Hauptversammlungsbeschluss vom 22. Oktober 2019 wieder aufgehoben wurde.

Die Sacheinlagen erfolgen, indem die nachfolgend bezeichneten Inferenten als Leistung auf die Einlageverpflichtung ihre gegen die Gesellschaft gerichteten Rückzahlungsansprüche im nachfolgend genannten Umfang im Wege der Abtretung an die Gesellschaft übertragen.

Die GrünAnlagen Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Hamburg unter HRB 134513 übertragt ihre aufgrund der Einzahlung auf das Gesellschaftskonto vom 6. Juni 2019 in Höhe von EUR 39.485 bestehende Rückzahlungsforderung gegen die Gesellschaft in Höhe von EUR 39.485 im Wege der Abtretung auf die Gesellschaft.

Herr Frank Fangmann (wohnhaft in Cloppenburg, geb. 21.05.1970) überträgt seine aufgrund der Einzahlungen auf das Gesellschaftskonto vom 21. Januar 2019 in Höhe von EUR 8.550,- und vom 5. Februar 2019 in Höhe von EUR 4.055,- bestehenden Rückzahlungsforderungen gegen die Gesellschaft in Höhe von EUR 8.550,- und EUR 4.055,-, insgesamt also EUR 12.605,- im Wege der Abtretung auf die Gesellschaft.

Herr Steffen Jäger (wohnhaft in Bitterfeld, geb. 02.11.1965) überträgt seine aufgrund der Einzahlung auf das Gesellschaftskonto vom 25. Januar 2019 in Höhe von EUR 7.410,- bestehende Rückzahlungsforderung gegen die Gesellschaft in Höhe von EUR 7.410,- im Wege der Abtretung auf die Gesellschaft.

Herr Werner Becker (wohnhaft in Dresden, geb. 12.09.1952) überträgt seine aufgrund der Einzahlung auf das Gesellschaftskonto vom 25. Januar 2019 in Höhe von EUR 1.000,- bestehende Rückzahlungsforderung gegen die Gesellschaft in Höhe von EUR 1.000,- im Wege der Abtretung auf die Gesellschaft.

Die Berner Kunststofftechnik GmbH mit Sitz in Nagold, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 340409 überträgt einen Teil ihrer aufgrund der Einzahlung auf das Gesellschaftskonto vom 26. Februar 2019 in Höhe von EUR 289.500,- bestehenden Rückzahlungsforderung gegen die Gesellschaft in Höhe von EUR 2.850 im Wege der Abtretung auf die Gesellschaft.

Ferner werden von den neuen Aktien bis zu 536.650 auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bareinlagen ausgegeben. Die neuen 536.650 Stückaktien werden Aktionären, soweit sie nicht durch Sacheinlage ihre Bezugsrechte vollständig ausschöpfen können, im Verhältnis 1:5,7 zum Ausgabebetrag von EUR 1,- je Stückaktie zum Bezug angeboten.

Wir bitten hiermit unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien gegen Sach- und Bareinlage zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit vom

2. Januar 2020 bis zum 20. Januar 2020 (einschließlich)

durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft und unter Benutzung der bei der Gesellschaft erhältlichen Vordrucke für die Zeichnungsscheine, die der Schriftform bedürfen, auszuüben. Bei Rücksendung von Bezugserklärungen und Zeichnungsscheinen ist zur Vermeidung des Ausschlusses vom Bezugsrecht auf Eingang bei der Gesellschaft spätestens am 20. Januar 2020 zu achten.

Soweit eine Bareinlage zu leisten ist, setzt die Ausübung des Bezugsrechts weiter voraus, dass der Ausgabebetrag von EUR 1,00 je neuer Aktie spätestens bis zum 20. Januar 2020 (eingehend) auf folgendes Konto gezahlt wird:

Green Sugar AG
IBAN: DE33870700000876919200
BIC: DEUTDE8CXXX
Deutsche Bank

Soweit eine Sacheinlage zu leisten ist, setzt die Ausübung des Bezugsrechts weiter voraus, dass die bei der Gesellschaft erhältlichen Vordrucke für die Einbringungsverträge unterzeichnet durch die Aktionäre spätestens am 20. Januar 2020 bei der Gesellschaf eingehen.

Der Bezug der neuen Aktien erfolgt provisionsfrei.

Ein organisierter Bezugsrechtshandel durch Vermittlung von Kauf- und Verkaufsangeboten durch die Gesellschaft ist nicht vorgesehen und wird durch die Gesellschaft auch nicht veranlasst werden.

Nach Ablauf der Bezugsfrist können die Berner Kunststofftechnik GmbH mit Sitz in Nagold und die Cyramid AG mit Sitz in Güster durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft und unter Benutzung der bei der Gesellschaft erhältlichen Vordrucke für die Zeichnungsscheine, die der Schriftform bedürfen, vom

21. Januar 2020 bis zum 5. Februar 2020 (einschließlich)

die nicht von den Aktionären gezeichneten Aktien zeichnen. Bei Rücksendung von Zeichnungsscheinen ist auf den Eingang bei der Gesellschaft spätestens am 5. Februar 2020 zu achten. Sie können Sacheinlagen nach folgender Maßgabe erbringen:

Die Berner Kunststofftechnik GmbH mit Sitz in Nagold, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 340409 überträgt einen Teil ihrer aufgrund der Einzahlung auf das Gesellschaftskonto vom 26. Februar 2019 in Höhe von EUR 289.500,- bestehenden Rückzahlungsforderung gegen die Gesellschaft in Höhe von bis zu EUR 286.650,- im Wege der Abtretung auf die Gesellschaft, wobei die Rückzahlungsforderung soweit eingebracht wird, wie der Berner Kunststofftechnik GmbH neue Aktien zugeteilt werden.

Die Cyramid AG mit Sitz in Güster, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Lübeck unter HRB 1183 SB überträgt ihre aufgrund der Einzahlungen auf das Gesellschaftskonto vom 11. Januar 2019 in Höhe von EUR 200.000,- und vom 16. Januar 2019 in Höhe von EUR 50.000,- bestehenden Rückzahlungsforderungen gegen die Gesellschaft in Höhe von bis zu EUR 200.000,- und bis zu EUR 50.000,-, insgesamt also bis zu EUR 250.000,- im Wege der Abtretung auf die Gesellschaft, wobei die Rückzahlungsforderungen soweit eingebracht werden, wie der Cyramid AG neue Aktien zugeteilt werden. Dabei wird zunächst der entsprechende (Teil)Betrag der Forderung vom 11. Januar 2019 und danach der entsprechende (Teil)Betrag der Forderung vom 16. Januar 2019 eingebracht.

 

Hamburg, 23. Dezember 2019

Green Sugar AG

Der Vorstand

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