ERWE Immobilien AG – Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ERWE Immobilien AG
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG 03.01.2020

ERWE Immobilien AG

Frankfurt am Main

Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats
der ERWE Immobilien AG, Frankfurt am Main, zum
Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der ERWE Immobilien AG erklären gemäß § 161 AktG:

Die ERWE Immobilien AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 29. Januar 2019 sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 7. Februar 2017 entsprochen und wird ihnen auch zukünftig entsprechen, mit folgenden Ausnahmen:

Der Empfehlung in Ziffer 3.8 des Kodex, in einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat, einen Selbstbehalt von mindestens 10% des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung zu vereinbaren, wird nicht entsprochen. Angesichts der Höhe der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und der sich hieraus ergebenden Höhe des Mindestselbstbehalts entsteht der Gesellschaft bei Vereinbarung eines Selbstbehalts kein derartiger Mehrwert, der eine gesteigerte Motivation der Mitglieder des Aufsichtsrats zur sorgfältigen Aufsicht bezwecken würde.

Der Empfehlung in Ziffer 4.2.1 des Kodex, wonach der Vorstand einen Vorsitzenden oder Sprecher haben soll, wird nicht entsprochen. Die Vorstände vertreten unterschiedliche Ressorts, die gleichermaßen wichtig sind. Angesichts der Größe des Vorstands, die für die aktuelle Größe des Unternehmens angemessen ist, ist ein Vorsitzender oder Sprecher des Vorstands nicht erforderlich.

Aktuell wird der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 des Kodex, variable Vergütungsbestandteile mit den Vorstandsmitgliedern zu vereinbaren, noch nicht gefolgt. Eine neue Vergütungsstruktur für den Vorstand, die auch variable Vergütungsbestandteile enthalten wird, wird derzeit vom Aufsichtsrat entwickelt. Aufgrund der mittelbaren Beteiligung der Vorstandsmitglieder an der Gesellschaft ist davon auszugehen, dass in der Zwischenzeit eine variable Vergütung nicht erforderlich ist.

Wegen der aktuellen Größe der Gesellschaft und des Aufsichtsrats werden Ausschüsse nach Ziffer 5.3 des Kodex nicht gebildet. Die Arbeit des Aufsichtsrats findet im Plenum statt.

 

Frankfurt am Main, im Dezember 2019

Der Vorstand                Der Aufsichtsrat

TAGS:
Comments are closed.