solarcomplex AG: Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts gemäß §§ 221, 186 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
solarcomplex AG
Singen Hohentwiel
Gesellschaftsbekanntmachungen Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts gemäß §§ 221, 186 AktG 21.01.2020

solarcomplex AG

Singen Hohentwiel

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts gemäß §§ 221, 186 AktG

Die Hauptversammlung der solarcomplex AG, Ekkehardstraße 10, 78224 Singen, hat am 18.07.2017 den Vorstand für die Dauer von 5 Jahren ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates weitere Genussscheine im Umfang von bis zu € 10.000.000 mit einer jährlichen Verzinsung von bis zu 3,00 % auszugeben. Gemäß dem gemeinsamen Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat vom 05.11.2019 werden hiervon weitere € 2.499.000 verwendet. Öffentlich angeboten werden demnach 833 Genussscheine im Nennwert von jeweils € 3.000 zum Preis von jeweils € 3.000 und einer jährlichen Verzinsung von 2,5 %.

Die Aktionäre der Gesellschaft haben Anspruch auf Zuteilung des Teils an den angebotenen Genussscheinen der ihrem Anteil am Grundkapital der Gesellschaft entspricht.

Wir bitten unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die Genussscheine innerhalb von 14 Tagen nach dem Tage der Veröffentlichung dieser Aufforderung im elektronischen Bundesanzeiger durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft auszuüben.

Wertpapierprospekt und Zeichnungsschein stehen ab dem 17.01.2020 auf der Internetseite der solarcomplex AG zum kostenlosen Download bereit bzw. sind kostenlos im Geschäftslokal der Gesellschaft erhältlich.

 

Singen/Hohentwiel, 17.01.2020

Der Vorstand

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