BF.direkt AG: Einladung zur Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
BF.direkt AG
Stuttgart
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Hauptversammlung 22.01.2020

BF.direkt AG

Stuttgart

WKN: A1A6ZK
ISIN: DE 000A1A6ZK6

Einladung zur Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionärinnen,
sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie herzlich zu der ordentlichen Hauptversammlung am

3. März 2020, 11:00 Uhr
Friedrichstr. 23 a
70174 Stuttgart

ein.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018/2019 nebst Bericht des Aufsichtsrats 2018/2019

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018/2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018/2019 in Höhe von EUR 1.518.744,86 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,70 je dividendenberechtigter Stückaktie 1.050.000,00 EUR
Vortrag auf neue Rechnung 468.744,86 EUR
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die erweiterte Verwendbarkeit des Genehmigten Kapitals mit Bezugsrechtsausschluss

In der Hauptversammlung vom 9. März 2017 hat die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 8. März 2022 durch Ausgabe neuer Stückaktien einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 750.000,00 zu erhöhen und dabei das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss soll ausdrücklich auf die Fälle erweitert werden, in denen Mitarbeiter oder Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien an die Gesellschaft gebunden werden sollen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Die in der Hauptversammlung am 9. März 2017 an den Vorstand erteilte Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts berechtigt den Vorstand ferner, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre auszuschließen, um für die Gesellschaft wichtige Arbeitnehmer und Mitglieder des Vorstands durch die Gewährung neuer Aktien weiter an die Gesellschaft binden zu können.

6.

Bericht des Vorstands gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

Die vorgesehene erweiterte Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses erfolgt vorsorglich. Sie soll dem Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Möglichkeit geben, wichtige Arbeitnehmer und Mitglieder des Vorstands dauerhaft an die Gesellschaft zu binden. Die Praxis zeigt, dass Schlüsselfiguren eines Unternehmens bzw. besonders motivierte oder begabte Mitarbeiter eines Unternehmens über die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an ihrem Unternehmen dauerhaft gebunden werden können, was im Ergebnis dem Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre dienen kann. Die Gesellschaft soll daher die Möglichkeit erhalten, eigene Aktien – gegen einen angemessenen Ausgabepreis – auch an Arbeitnehmer und Mitglieder ihres Vorstands auszugeben.

7.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020 die

Prof. Dr. Binder, Dr. Dr. Hillebrecht & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | Steuerberatungsgesellschaft
Stuttgart

zu wählen.

II.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft bis spätestens am 25. Februar 2020 unter folgender Adresse angemeldet haben:

BF.direkt AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: 0049 511 47402319
E-Mail: hv@gfei.de

Die Anmeldung hat in Textform in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz zu belegen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Beginn des 11. Februar 2020) beziehen und der Gesellschaft – wie die Anmeldung – unter der vorstehenden Adresse spätestens bis zum 25. Februar 2020 zugegangen sein.

Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes ist jeweils der Zugang bei der Gesellschaft.

Nach Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären die Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen in Textform Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.

III.

Anträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären

Gegenanträge gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG richten Sie bitte an folgende Anschrift:

BF.direkt AG
IR (Investor Relations)
Friedrichstr. 23 a
70174 Stuttgart
Fax: +49 (0)711 / 22 55 44 – 200
E-Mail: ir@bf-direkt.de

Rechtzeitig eingehende Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen werden nach näherer Maßgabe von §§ 126, 127, 122 Abs. 2 AktG unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter dem einheitlichen Quellenanzeiger (URL)

http://www.bf-direkt.de/hauptversammlung

zugänglich gemacht; Ergänzungsverlangen werden zusätzlich im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die BF.direkt AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) als Verantwortliche auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen und einen rechtmäßigen und satzungsgemäßen Ablauf der Verhandlungen und Beschlüsse der Hauptversammlung sicherzustellen. Soweit Sie uns diese Daten nicht selbst zur Verfügung stellen, erhalten wir diese von Ihrer Depotbank.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. §§ 123, 129 AktG.

Innerhalb der BF.direkt AG erhalten nur die Personen und Stellen Ihre personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung der oben bezeichneten Zwecke benötigen. Die Personen und Stellen erhalten nur im jeweils erforderlichen Umfang Zugriff auf personenbezogene Daten (Need-to-know-Prinzip), wie es zur Aufgabenerfüllung notwendig ist.

Die BF.direkt AG übermittelt Ihre Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung an Dienstleister, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen ist, haben Sie das Recht, Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen sowie Ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (Datenübertragbarkeit) zu erhalten.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen ist, haben Sie auch das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen.

Diese Rechte können Sie unentgeltlich über die E-Mail-Adresse info@bf-direkt.de oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

BF.direkt AG
Friedrichstr. 23 a
70174 Stuttgart

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu. Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald und soweit die zweijährige Einsichtnahmefrist nach § 129 Abs. 4 S. 2 AktG abgelaufen ist und die Daten nicht mehr für etwaige Auseinandersetzungen über das Zustandekommen oder die Wirksamkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung benötigt werden.

Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter:

Herr Jochen Geck
– Datenschutzbeauftragter –
BF.direkt AG
Friedrichstr. 23 a
70174 Stuttgart
E-Mail: jochen.geck@vivacis.de

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter

https://www.bf-direkt.de/kontakt/rechtliche-hinweise

 

Stuttgart, im Januar 2020

BF.direkt AG

Der Vorstand

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