DEHAG Hospitality Group AGEschbornAn alle Aktionäre der DEHAG Hospitality Group AGMit Zustimmung des Aufsichtsrates laden wir alle Aktionäre unserer Gesellschaft zu
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands sowie |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.586.832,68
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft |
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Nach Ablauf der Amtszeit sind die Mitglieder des Aufsichtsrats neu zu wählen. Dieser Der Aufsichtsrat schlägt folgende Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat vor:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Hauptversammlung an Vorschläge nicht gebunden |
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7. |
Verschiedenes |
Hinweise
Zur Teilnahme ist jeder Aktionär berechtigt. Jede Aktie im Nennbetrag von EUR 7.700
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts bedarf es
einer Anmeldung nach § 123 Abs. 2 AktG nicht.
Jeder Aktionär kann sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten bei
der Ausübung seines Stimmrechts vertreten lassen. Die Vollmacht bedarf der Textform
(§ 134 Abs. 3 AktG) und hat den Namen des Bevollmächtigten und den des vertretenen
Aktionärs zu beinhalten. Bei dem zu Bevollmächtigenden kann es sich um einen Mitaktionär
oder um eine andere Person Ihres Vertrauens handeln. Als Anlage fügen wir das Muster
einer Vollmacht bei, die Sie uns bitte bis spätestens zum 03. Juni 2022 im Original zusenden oder bei der Registrierung am 08.
Juni 2022 vorlegen.
Eschborn, im Mai 2022
Der Vorstand