DEHAG Hospitality Group AG – Hauptversammlung

DEHAG Hospitality Group AG

Eschborn

An alle Aktionäre der DEHAG Hospitality Group AG

Mit Zustimmung des Aufsichtsrates laden wir alle Aktionäre unserer Gesellschaft zu
der

am Mittwoch, den 08. Juni 2022 um 14:30 Uhr,

im Holiday Inn München-Unterhaching,
Inselkammerstraße 7-9, 82008 Unterhaching,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands sowie
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 mit Bericht des Vorstands
über das abgelaufene sowie das laufende Geschäftsjahr

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.586.832,68
wie folgt zu verwenden:

Vortrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
SWS Schüllermann und Partner AG, Dreieich, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2022 zu bestellen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Nach Ablauf der Amtszeit sind die Mitglieder des Aufsichtsrats neu zu wählen. Dieser
setzt sich gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit §§ 95 f. AktG aus 6 Mitgliedern
der Aktionäre zusammen. Sie werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung
gewählt, die über ihre Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit
beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Der Aufsichtsrat schlägt folgende Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat vor:

1.

Herr Frank Pentzin, Hotelbetriebswirt, Hamburg;

2.

Herr Oliver Schreiber, Hotelfachmann, Ulm;

3.

Herr Bertram Späth, Dipl. Betriebswirt (FH), Freiburg;

4.

Herr Christoph Unckell, Hotelbetriebswirt, Würzburg;

5.

Herr Carsten Weber, Hotelbetriebswirt, Cuxhaven;

6.

Frau Yonca Yalaz, Dipl. Betriebswirtin, Heilbronn.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Hauptversammlung an Vorschläge nicht gebunden
ist. Ferner wird auf § 7 Ziffer 1 der Satzung verwiesen, wonach Mitglieder des Aufsichtsrats
nur aus der Mitte der Aktionäre gewählt werden dürfen, und zwar aus dem Bereich der
Eigentümer/​Gesellschafter.

7.

Verschiedenes

Hinweise

Zur Teilnahme ist jeder Aktionär berechtigt. Jede Aktie im Nennbetrag von EUR 7.700
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts bedarf es
einer Anmeldung nach § 123 Abs. 2 AktG nicht.

Jeder Aktionär kann sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten bei
der Ausübung seines Stimmrechts vertreten lassen. Die Vollmacht bedarf der Textform
(§ 134 Abs. 3 AktG) und hat den Namen des Bevollmächtigten und den des vertretenen
Aktionärs zu beinhalten. Bei dem zu Bevollmächtigenden kann es sich um einen Mitaktionär
oder um eine andere Person Ihres Vertrauens handeln. Als Anlage fügen wir das Muster
einer Vollmacht bei, die Sie uns bitte bis spätestens zum 03. Juni 2022 im Original zusenden oder bei der Registrierung am 08.
Juni 2022 vorlegen.

 

Eschborn, im Mai 2022

 

Der Vorstand

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