Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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LayTec Aktiengesellschaft Berlin |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung | 31.01.2020 |
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LayTec AktiengesellschaftBerlinHinweis auf eine bevorstehende VerschmelzungEs ist beabsichtigt, die LayTec in-line GmbH mit dem Sitz in Berlin als übertragende Gesellschaft auf die LayTec Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Berlin als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen. Da sich 100 % des Stammkapitals der LayTec in-line GmbH in der Hand der übernehmenden LayTec Aktiengesellschaft befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gemäß § 62 Absatz 1 Satz 1 Umwandlungsgesetz nicht erforderlich. Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 Umwandlungsgesetz hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 Umwandlungsgesetz nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den 20. Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital, § 60 Abs. 2 Satz 2 Umwandlungsgesetz.
24.01.2020 Laytec Aktiengesellschaft Der Vorstand |