PRICAP Venture Partners AG: Bekanntmachungen nach § 20 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
PRICAP Venture Partners AG
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachungen nach § 20 AktG 31.01.2020

PRICAP Venture Partners AG

Hamburg

Bekanntmachungen nach § 20 AktG

Wir teilen mit, dass uns die Thomas J. C. und Angelika Matzen Stiftung folgende Mitteilung gem. § 20 Abs. 5 AktG gemacht hat:

Hiermit teilen wir Ihnen gem. § 20 Abs. 5 AktG mit, dass der Thomas J. C. und Angelika Matzen Stiftung nicht mehr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an Ihrer Gesellschaft gehört.

Wir teilen außerdem mit, dass uns die Lautrec Group AG i. L., Frauenfeld, Schweiz, folgende Mitteilung gem. § 20 Abs. 5 AktG gemacht hat:

Hiermit teilen wir Ihnen gem. § 20 Abs. 5 AktG mit, dass der Lautrec Group AG in Liq. gemäß unserer Kenntnis seit 1. Dezember 2017 nicht mehr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an Ihrer Gesellschaft gehört.

Schließlich teilen wir mit, dass uns die Zapato Holding AG folgende Mitteilung § 20 Abs. 4 AktG gemacht hat:

Am 22.09.2017 haben die Trangan Beteiligungs GmbH als übertragende Gesellschaft und die Zapato Holding AG als übernehmende Gesellschaft einen Verschmelzungsvertrag abgeschlossen, demzufolge die Trangan Beteiligungs GmbH ihr gesamtes Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge, somit allen Rechten und Pflichten, unter Ausschluss der Liquidation und unter Inanspruchnahme der Begünstigungen des Art. I UmgrStG auf die Zapato Holding AG mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2016 übertragen hat. Der Verschmelzung wurde die Schlussbilanz der Trangan Beteiligungs GmbH zum 31.12.2016 zu Grunde gelegt.

Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Zapato Holding AG sowie, ungeachtet § 232 Abs. 1a AktG iVm §234 Abs. 2 AkG IVm §96 Abs. 2 GmbHG, mit Beschluss der ordentlichen Generalversammlung der Trangan Beteiligungs GmbH, jeweils vom 22.09.2017, wurde die Verschmelzung der Trangan Beteiligungs GmbH als übertragende Gesellschaft auf die Zapato Holding AG als übernehmende Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2016 auf Grundlage des oben genannten Verschmelzungsvertrages jeweils einstimmig genehmigt.

Die genannte Verschmelzung ist zwischenzeitig, nämlich am 17.11.2017 im Firmenbuch eingetragen worden und damit nach österreichischem Recht mit diesem Tag rechtswirksam geworden. Sämtliches Vermögen der Trangan Beteiligungs GmbH, einschließlich aller ihrer Beteiligungen, ist im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Zapato Holding AG übergegangen.

Unsere Gesellschaft ist daher direkt mehrheitlich an Ihrem Unternehmen beteiligt.

 

Hamburg, im Januar 2020

Der Vorstand

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