Phi-Stone AG – Bezugsangebote

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Phi-Stone AG
Kiel
Gesellschaftsbekanntmachungen Bezugsangebote 31.01.2020

Berichtigungsvermerk, hinzugefügt am 31.01.2020:

Neufassung, ersetzt die Offenlegung vom 30.01.2020

Phi-Stone AG

Kiel

Nach § 3 Abs. 7 der Satzung der Phi-Stone AG ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.06.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.000,00 € gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I/2019), und zwar durch Ausgabe von bis zu 2.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 € pro Aktie (im Folgenden auch: „neue Stammaktien“) und durch Ausgabe von weiteren bis zu 2.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien in Form von stimmrechtslosen Vorzugsaktien (im Folgenden auch „neue stimmrechtslose Vorzugsaktien“). Die Ausnutzung der ersten Tranche des genehmigten Kapitals hinsichtlich der genannten 2.000 neuen Stammaktien ist bereits mit Vorstandsbeschluss vom 30.10.2019 erfolgt und am 05.11.2019 bekanntgemacht worden.

In weiterer Ausnutzung des verbleibenden Genehmigten Kapitals I/2019 und unter Beachtung der Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses hat der Vorstand am 23.01.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 66.000,00 € um bis zu 2.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 2.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien in Form von stimmrechtslosen Vorzugsaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 € pro Aktie zu erhöhen. Die neuen stimmrechtslosen Vorzugsaktien werden zu einem Ausgabepreis von 55,00 € je Aktie einschließlich Einlageleistung und Agio ausgegeben. Sie nehmen ab dem 01.01.2020 am Jahresgewinn der Gesellschaft teil.

Die neuen stimmrechtslosen Vorzugsaktien werden zunächst den bisherigen Aktionären im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung, also im Verhältnis alt zu neu 33 zu 1 zum Bezug angeboten.

Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, ihr Bezugsrecht bis zum

14.02.2020

durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gesellschaft auszuüben. Die Vordrucke für die Bezugserklärung sowie die Zeichnungsscheine, die innerhalb derselben Frist bei der Gesellschaft einzureichen sind, können bei der Gesellschaft per Post unter der Anschrift Phi-Stone AG, Dorfstraße 2, 24247 Mielkendorf oder per E-Mail unter vorstand@phi-stone.de angefordert werden.

Wenn und soweit die Aktionäre innerhalb der vorstehenden Bezugsfrist keinen Gebrauch von ihrem gesetzlichen Bezugsrecht machen, ist der Vorstand ermächtigt, die nicht fristgemäß gezeichneten Aktien sämtlichen Aktionären oder Dritten zum Bezug anzubieten.

 

Kiel, 31.01.2020

Der Vorstand

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