Siemens Aktiengesellschaft: Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Siemens Aktiengesellschaft
Berlin und München
Gesellschaftsbekanntmachungen Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts 10.02.2020

Siemens Aktiengesellschaft

Berlin und München

WKN 723610 / ISIN DE0007236101

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts)

Die ordentliche Hauptversammlung der Siemens Aktiengesellschaft hat am 5. Februar 2020 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, eigene Aktien, auch unter Einsatz von Derivaten, zu erwerben und zu verwenden und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung am 11. Dezember 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkte 7 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts) und 8 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts). Die aufgrund dieser oder früher erteilten Ermächtigungen erworbenen Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

 

Berlin und München, im Februar 2020

Siemens Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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