Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
---|---|---|---|---|
ENCAVIS AG | Gesellschaftsbekanntmachungen | Weitere technische Bekanntmachung über den Vergleich im Spruchverfahren im Zusammenhang mit dem Ausschluss (Squeeze-Out) der ehemaligen Minderheitsaktionäre der Chorus Clean Energy AG gemäß §§ 327a AktG Chorus Clean Energy AG 5 HK 13831/17 |
14.02.2020 |
ö-
|
Encavis AGHamburgWeitere technische Bekanntmachung zu der im Bundesanzeiger am 14. Januar 2020 veröffentlichten Bekanntmachung über den Vergleich im Spruchverfahren im Zusammenhang mit dem Ausschluss (Squeeze-Out) der ehemaligen Minderheitsaktionäre der Chorus Clean Energy AG, Neubiberg, gemäß §§ 327a AktGIm aktienrechtlichen Spruchverfahren betreffend die angemessene Barabfindung hat das Landgericht München I mit Beschluss vom 19. Dezember 2019 (Az 5 HK 13831/17) festgestellt, dass die Beteiligten einen Vergleich geschlossen haben. Die Encavis AG machte den Vergleich am 14. Januar 2020 im Bundesanzeiger bekannt. Demnach wird die von der Encavis AG an die ehemaligen Aktionäre der CHORUS Clean Energy AG (nun firmierend unter „Encavis Asset Management AG“, nachfolgend „CHORUS-Aktionäre„) zu leistende Barabfindung von EUR 11,92 je Aktie um EUR 1,40 auf EUR 13,32 je Aktie erhöht („Abfindungserhöhung„). Dieser Betrag ist unter Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen seit dem Tag der Hauptversammlung, also ab dem 22. Juni 2017, mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Am 15. Januar 2020 veröffentlichte die Encavis AG im Bundesanzeiger ergänzende technische Bekanntmachungen zur technischen Abwicklung der Nachbesserung. Auf diese Bekanntmachung wird vollumfänglich Bezug genommen. Die DZ Bank AG Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main wird als Zentralabwicklungsstelle die Auszahlung der weiteren noch ausstehenden Zinsen auf die Abfindungserhöhung voraussichtlich am oder um den 18. Februar 2020 veranlassen. Die Erfüllung der sich aus der Nachbesserung ergebenden Ansprüche ist für die CHORUS-Aktionäre, deren Aktien bei einem inländischen Kreditinstitut oder einer inländischen Niederlassung eines Kreditinstituts verwahrt werden, kosten-, provisions- und spesenfrei. Kosten und Spesen für Depotbanken außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind von dem jeweiligen CHORUS-Aktionär selbst zu tragen. Bei eventuellen Rückfragen werden die nachbesserungsberechtigten ehemaligen CHORUS-Aktionäre gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden.
Hamburg, im Februar 2020 Encavis AG Der Vorstand |