3D-Micromac AG: Bezugsangebot

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
3D-Micromac AG
Chemnitz
Gesellschaftsbekanntmachungen Bezugsangebot 03.03.2020

3D-Micromac AG

Chemnitz

Bekanntmachung des Bezugsangebotes für die Kapitalerhöhung aus
genehmigtem Kapital der 3D-Micromac AG

 

Durch Beschluss der Hauptversammlung der 3D-Micromac AG mit Sitz in Chemnitz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 20011 (nachfolgend „Gesellschaft“) vom 15.12.2016, ist der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt worden, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 500.000,00 € durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 500.000 Stammaktien als Namensstückaktien gegen Bareinlage bis zum Ablauf des 30.06.2021 zu erhöhen. Dieser Beschluss wurde am 06.01.2017 im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Nach teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals in der Vergangenheit beträgt das genehmigte Kapital nunmehr noch 327.705 €.

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 27.02.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom gleichen Tag den Beschluss gefasst, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des vorgenannten genehmigten Kapitals durch Ausgabe von 272.767 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien, mit einem anteiligen rechnerischen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,12002185 € je Aktie, von 1.222.019 € um 305.505 € auf 1.527.524 € zu erhöhen.

Die Erhöhung des Grundkapitals erfolgt durch Ausgabe von 272.767 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien. Diese neuen Aktien nehmen am Gewinn der Gesellschaft ab dem 01.07.2020 teil.

Das Bezugsrecht der Aktionäre hinsichtlich dieser Aktien ist nicht ausgeschlossen worden.

Hiermit machen wir unseren Aktionären das Bezugsangebot bekannt.

Die Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 4:1 (eine neue Aktie für 4 alte Aktien) zum unmittelbaren Bezug angeboten. Der Ausgabepreis beträgt 4,582665792 € je Aktie.

Wir fordern unsere Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im eBundesanzeiger, durch Einreichung eines vollständig ausgefüllten, § 185 AktG genügenden, unterzeichneten Zeichnungsscheins, zu den üblichen Geschäftszeiten bei der Gesellschaft unter der Anschrift: Technologie-Campus 8, 09126 Chemnitz oder per Post zu Händen des Vorstands auszuüben. Zeichnungsscheine werden den Aktionären übersandt.

Das Bezugsrecht kann auch teilweise ausgeübt werden.

Der Ausgabepreis ist in voller Höhe innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach der jeweiligen Zeichnung der neuen Aktien fällig.

Chemnitz, 27.02.2020

Der Vorstand

 

 

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren. Die Neuen Aktien und Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils geltenden Fassung („Securities Act“) noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der USA registriert. Sie dürfen in den USA weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der USA und im Einklang mit weiteren anwendbaren US-amerikanischen Rechtsvorschriften. Insbesondere stellt dieses Bezugsangebot weder ein öffentliches Angebot noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf der Neuen Aktien in den USA dar und darf daher auch dort nicht verteilt werden.

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