Alliance Healthcare Deutschland AG: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Alliance Healthcare Deutschland AG
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG 10.03.2020

Alliance Healthcare Deutschland AG

Frankfurt am Main

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Der Alliance Healthcare Deutschland AG wurden folgende Mitteilungen übermittelt:

Die Superior Bermuda GP, Bermuda, hat uns gem. § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht mehr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Alliance Healthcare Deutschland AG gehört und ihr auch nicht mehr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Alliance Healthcare Deutschland AG gehört.

Die Superior Luxco 1 S.à.r.l., Großherzogtum Luxemburg, hat uns gem. § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht mehr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Alliance Healthcare Deutschland AG gehört und ihr auch nicht mehr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Alliance Healthcare Deutschland AG gehört.

Die Walgreen Investments Luxembourg S.à.r.l., Luxembourg, Großherzogtum Luxemburg, hat uns gem. § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht mehr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Alliance Healthcare Deutschland AG gehört und ihr auch nicht mehr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Alliance Healthcare Deutschland AG gehört.

Die WBA Luxembourg 7 S.à.r.l., Luxembourg, Großherzogtum Luxemburg, hat uns gem. § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht mehr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Alliance Healthcare Deutschland AG gehört und ihr auch nicht mehr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Alliance Healthcare Deutschland AG gehört.

Die WBA Luxembourg 6 S.à.r.l., Luxembourg, Großherzogtum Luxemburg, hat uns gem. § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht mehr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Alliance Healthcare Deutschland AG gehört und dass auch nicht mehr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Alliance Healthcare Deutschland AG gehört.

 

Frankfurt am Main, den 06. Januar 2020

Alliance Healthcare Deutschland AG

Der Vorstand

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