ProcessGold AG – Mitteilung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 1 Aktiengesetz

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ProcessGold AG
Kelkheim (Taunus)
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 1 Aktiengesetz 11.03.2020

ProcessGold AG

Kelkheim (Taunus)

Amtsgericht Königstein, HRB 7672

Mitteilung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 1 Aktiengesetz

1.

Die ProcessGold International B.V. mit Sitz in Eindhoven (Niederlande) hat der ProcessGold AG gemäß § 20 Absatz 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien als auch eine Mehrheitsbeteiligung an der ProcessGold AG gehören.

2.

Die UiPath Netherlands Holding B.V. mit Sitz in Amsterdam (Niederlande) hat der ProcessGold AG gemäß § 20 Absatz 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien als auch eine Mehrheitsbeteiligung an der ProcessGold AG gehören, da ihr die unmittelbare Beteiligung der von ihr abhängigen ProcessGold International B.V. mit Sitz in Eindhoven (Niederlande) an der ProcessGold AG gemäß § 16 Absatz 4 AktG zuzurechnen ist.

3.

Die UiPath Inc. mit Sitz in New York (USA) hat der ProcessGold AG gemäß § 20 Absatz 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien als auch eine Mehrheitsbeteiligung an der ProcessGold AG gehören. Die UiPath Inc. hat der ProcessGold AG in diesem Zusammenhang ferner mitgeteilt, dass sie alleinige Gesellschafterin der UiPath Netherlands Holding B.V. mit Sitz in Amsterdam (Niederlande) ist, die wiederum alleinige Gesellschafterin der ProcessGold International B.V. mit Sitz in Eindhoven (Niederlande) ist, deren unmittelbare Beteiligung an der ProcessGold AG der UiPath Inc. gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

 

Schwalbach, 04. März 2020

Der Vorstand

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