pantera AG – Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
pantera AG
Köln
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG 12.03.2020

pantera AG

Köln

Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Herr Michael Ries, geboren am 11. März 1968, wohnhaft in Köln, deutscher Staatsangehöriger, hat der pantera AG gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihm keine Mehrheitsbeteiligung gemäß § 20 Abs. 4 AktG an der pantera AG mehr gehört.

Der vorstehend genannte Herr Michael Ries hat der pantera AG ferner gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihm weiterhin eine unmittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien (auch ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) an der pantera AG gehört.

Die Johanna 314 Vermögensverwaltungs GmbH (zukünftig firmierend als: Nexity Deutschland GmbH) mit Sitz in Bonn, hat der pantera AG gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien sowie auch eine Mehrheitsbeteiligung an der pantera AG gehört.

Die Nexity SA mit Sitz in Paris, Frankreich, hat der pantera AG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie auch mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der pantera AG gehört, wobei die mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien und die mittelbare Mehrheitsbeteiligung der Nexity SA jeweils über die von ihr abhängige Johanna 314 Vermögensverwaltungs GmbH (demnächst firmierend als Nexit Deutschland GmbH) gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet wird.

 

pantera AG

Der Vorstand

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