IFM Immobilien AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
IFM Immobilien AG
Heidelberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 16.03.2020

IFM IMMOBILIEN AG

Heidelberg

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der

am Donnerstag, den 23. April 2020, um 11:00 Uhr,

im Marriott Hotel, Vangerowstraße 16, 69115 Heidelberg, Raum Franz Kafka, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

der Gesellschaft ein (Einlass ab 10:00 Uhr).

Die Hauptversammlung hat die folgende

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der IFM Immobilien AG für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 gebilligt und damit nach den aktienrechtlichen Vorschriften festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher nicht erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der IFM Immobilien AG in dem Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019, der sich auf EUR 169.454,93 beläuft, in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem einzigen im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 amtierenden Mitglied des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und eine ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals und hiermit verbundene Satzungsänderungen

Die Gesellschaft verfügt über eine Kapitalrücklage in Höhe von EUR 23.846.876,39. Diese setzt sich in voller Höhe aus Kapitalrücklagen im Sinne von § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HGB zusammen und unterliegt daher der besonderen Kapitalbindung gemäß § 150 AktG. Zusammen mit dem Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 38.025.999,00 besteht somit ein gebundenes Kapital in Höhe von insgesamt EUR 61.872.875,39. Ein gebundenes Kapital in dieser Höhe ist für die Gesellschaft und ihre weitere Entwicklung nicht erforderlich. Daher soll die besondere Bindung der Kapitalrücklage unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen aufgehoben werden. Hieraus ergibt sich ein Erhöhungsbetrag von EUR 22.894.276,49.

Hierzu bedarf es aus Rechtsgründen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, die mit einer sich unmittelbar anschließenden Kapitalherabsetzung in Höhe desselben Betrags verbunden wird. Darüber hinaus soll das Grundkapital weitergehend auf den Betrag von EUR 9.525.999,00 herabgesetzt werden. Der aus der Herabsetzung insgesamt gewonnene Betrag (EUR 51.394.276,49) soll in Höhe eines Teilbetrags von EUR 30.006.896,85 zur Ausschüttung an die Aktionäre verwendet werden. Auf die einzelne Aktie entfällt ein auszahlbarer Betrag in Höhe von EUR 3,15 je Aktie (in der Annahme, dass Aktien in einer Anzahl, die der derzeitigen Gesamtaktienzahl entspricht, zum Erhalt der Ausschüttung berechtigt sind). Der verbleibende Betrag (EUR 21.387.379,64) soll in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingestellt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

„5.1

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach den Vorschriften über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) von EUR 38.025.999,00 um EUR 22.894.276,49 auf EUR 60.920.275,49 erhöht, indem die Kapitalrücklagen der Gesellschaft in Höhe von EUR 22.894.276,49 in Grundkapital umgewandelt werden. Die Kapitalerhöhung erfolgt ohne Ausgabe neuer Aktien. Durch die Kapitalerhöhung erhöht sich der anteilige auf die einzelne Aktie entfallende Anteil am Grundkapital entsprechend (von rd. EUR 3,99 je Aktie auf rd. EUR 6,40 je Aktie).

b)

Der Kapitalerhöhung wird die Bilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 zugrunde gelegt. Diese ist mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers der Gesellschaft, der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, versehen.

c)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung zu bestimmen.

d)

Ziffer 4 Abs. (1) der Satzung der Gesellschaft wird mit der Eintragung des vorstehenden Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals in das Handelsregister geändert und erhält die folgende Fassung:

„(1)

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 60.920.275,49 (in Worten: Sechzig Millionen neunhundertzwanzigtausendzweihundertfünfundsiebzig Euro und neunundvierzig Cent).“

5.2

Ordentliche Kapitalherabsetzung

a )

Das aufgrund des vorstehenden Beschlusses zu Punkt 5.1 erhöhte Grundkapital der Gesellschaft wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) von EUR 60.920.275,49 um EUR 51.394.276,49 auf EUR 9.525.999,00 herabgesetzt, und zwar in Höhe eines Teilbetrags von EUR 30.006.896,85 zum Zwecke der Auszahlung dieses Teils des Grundkapitals an die Aktionäre und in Höhe des verbleibenden Betrags in Höhe von EUR 21.387.379,64 zum Zwecke der Einstellung in die Kapitalrücklage als andere Zuzahlung im Sinne von § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Die Herabsetzung erfolgt ohne eine Zusammenlegung von Aktien. Durch die Herabsetzung verringert sich der anteilige auf die einzelne Aktie entfallende Anteil am Grundkapital entsprechend (auf EUR 1,00 je Aktie).

b )

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung zu bestimmen.

c )

Ziffer 4 Abs. (1) der Satzung der Gesellschaft wird mit der Eintragung des vorstehenden Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals in das Handelsregister geändert und erhält die folgende Fassung:

„(1)

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 9.525.999,00 (in Worten: Euro neun Millionen fünfhundertfünfundzwanzigtausend neunhundertneunundneunzig Euro).“

5.3

Der Vorstand wird angewiesen, den Beschluss zu vorstehendem Punkt 5.1 nur gemeinsam mit dem Beschluss zu vorstehendem Punkt 5.2 zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden und darauf hinzuwirken, dass der Beschluss zu vorstehendem Punkt 5.2 unmittelbar nach dem Beschluss zu vorstehendem Punkt 5.1 in das Handelsregister eingetragen wird.“

6.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Unbeschadet des Umstands, dass die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB gemäß § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB keiner allgemeinen gesetzlichen Prüfungspflicht unterliegt, schlägt der Aufsichtsrat vor, Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist davon abhängig, dass sich die Aktionäre vor der Versammlung unter Nachweis ihrer Berechtigung unter der nachfolgend angegebenen Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse rechtzeitig angemeldet haben:

IFM Immobilien AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de

Als ein solcher Nachweis genügt ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den Beginn des 2. April 2020 (0:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum Ablauf des 16. April 2020 (24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), zugehen.

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, nach Maßgabe der jeweils einschlägigen Bestimmungen ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich.

Gegenanträge von Aktionären in der Zeit vor der Hauptversammlung, die gemäß § 126 AktG zugänglich gemacht werden sollen, sind an die nachstehende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:

IFM Immobilien AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 889 690 655
E-Mail: ifm@better-orange.de

Gegenanträge von Aktionären werden auf der Homepage der IFM Immobilien AG unter

http://ifm.ag/de/hauptversammlung.html

veröffentlicht.

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Die IFM Immobilien AG verarbeitet als Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten von Aktionären und ihren Bevollmächtigten, um diesen die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Datenverarbeitung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen der DSGVO, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Aktiengesetz (AktG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Betroffenen erhalten sie unter:

http://ifm.ag/de/hauptversammlung.html

 

Heidelberg, März 2020

IFM Immobilien AG

Der Vorstand

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