Superior Industries Europe AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Superior Industries Europe AG
Bad Dürkheim
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 29.04.2019

Superior Industries Europe AG

Bad Dürkheim

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019

Wir laden hiermit unsere Aktionäre herzlich zu der am Donnerstag, 6. Juni 2019, um 10:00 Uhr (MESZ) im Hotel Mercure, Kurbrunnenstraße 30-32, 67098 Bad Dürkheim, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Superior Industries Europe AG, des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Die vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter

https://www.supind.com/investor-relations/annual-general-meeting-superior-industries-europe-ag.html

veröffentlicht. Sie werden zudem in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort näher erläutert.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Superior Industries Europe AG für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Vorstands der Superior Industries Europe AG für diesen Zeitraum zu entlasten.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Superior Industries Europe AG für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Superior Industries Europe AG für diesen Zeitraum zu entlasten.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Der Aufsichtsrat der Superior Industries Europe AG setzt sich gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus vier Mitgliedern zusammen. Davon muss mindestens ein Mitglied unabhängig sein und über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen, diese besonderen Kriterien werden durch das amtierende Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Dr. Wolfgang Baur, erfüllt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Das frühere Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Donald J. Stebbins, hat sein Amt mit Erklärung vom 20. Dezember 2018 niedergelegt. Auf Antrag des Vorstands hat das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Herrn Timothy C. McQuay bis zur Beendigung der heutigen Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Majdi Bader Abulaban, President and Chief Executive Officer of Superior Industries International, Inc., Southfield/Michigan, USA, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Änderung von § 20 Abs. 1 und 2 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:

㤠20 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft werden wie folgt neu gefasst:

(1)

Der Vorstand hat den Jahresabschluss und den Lagebericht nach den gesetzlichen Vorschriften und innerhalb der gesetzlichen Fristen aufzustellen und dem Aufsichtsrat vorzulegen. Zugleich hat der Vorstand dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er der Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns machen will.

(2)

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns nach den gesetzlichen Vorschriften zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfung nach den gesetzlichen Vorschriften an die Hauptversammlung zu berichten.“

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung angemeldet haben.

Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und bedarf der Textform (§ 126b BGB).

Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 der Satzung ist der Anmeldung zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ein in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein in- oder ausländisches depotführendes Institut (Berechtigungsnachweis) beizufügen. Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 der Satzung sind depotführende Institute in diesem Sinne auch in- oder ausländische Wertpapiersammelbanken. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) vor der Hauptversammlung, also auf den 16. Mai 2019, 0:00 Uhr (MESZ), beziehen (Nachweisstichtag).

Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen bis spätestens 30. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:

Superior Industries Europe AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

Telefax-Nummer: +49 (0) 89 210 27 289

E-Mail-Adresse: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Berechtigungsnachweis zum Nachweisstichtag erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, weder an der Hauptversammlung teilnehmen können noch Stimmrechte in der Hauptversammlung ausüben können, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind – bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Berechtigungsnachweises – im Verhältnis zur Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt.

Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung anmelden, erhalten eine Eintrittskarte zugesandt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

Hinweise zur Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Die Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben wollen, können sich in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl vertreten lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung und ein fristgemäßer Zugang des Berechtigungsnachweises in der oben beschriebenen Form erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Adressen für Mitteilungen an die Gesellschaft

Anträge, Verlangen und andere Mitteilungen von Aktionären betreffend die Hauptversammlung können der Gesellschaft unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse

Superior Industries Europe AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

Telefax-Nummer: +49 (0) 89 210 27 289

E-Mail-Adresse: inhaberaktien@linkmarketservices.de

zugeleitet werden.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Superior Industries Europe AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich geltend machen unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse

Superior Industries Europe AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

Telefax-Nummer: +49 (0) 89 210 27 289

E-Mail-Adresse: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und weitergehende Erläuterungen

Diese Einberufung der Hauptversammlung und die zugänglich zu machenden Unterlagen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.supind.com/investor-relations/annual-general-meeting-superior-industries-europe-ag.html

zur Verfügung. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen liegen in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

 

Bad Dürkheim, im April 2019

Superior Industries Europe AG

Der Vorstand

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