IVU Traffic Technologies AG – Beschlussfassung über die Ausübung einer Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
IVU Traffic Technologies AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Beschlussfassung über die Ausübung einer Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien 23.03.2020

IVU Traffic Technologies AG

Berlin

Veröffentlichung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – Beschlussfassung über die Ausübung einer Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Die Mitglieder des Vorstandes der IVU Traffic Technologies AG mit Sitz in der Bundesallee 88, 12161 Berlin, Deutschland, beschließen: Die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. Mai 2019, bis zum 28. Mai 2024 Aktien der Gesellschaft zu jedem nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zulässigen Zweck zu erwerben, wird ausgeübt. Zweck des Aktienrückkaufs ist die Verwendung der Aktien zur Bedienung von Vorstandsvergütungen und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Hierzu sollen durch ein unabhängiges Kreditinstitut im Zeitraum vom 16.03.2020 bis 30.06.2020 bis zu 100.000 Aktien (entsprechend 0,56 % des Grundkapitals) im Wert von maximal 1.200.000 Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) über die Börse (XETRA-Handel) zurückgekauft werden.

 

Berlin, 16. März 2020

IVU Traffic Technologies AG

Der Vorstand

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