Wüstenrot Bausparkasse AG – Bekanntmachung nach § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG – Bevorstehende Verschmelzung der Aachener Bausparkasse AG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Wüstenrot Bausparkasse Aktiengesellschaft
Ludwigsburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung nach § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG – Bevorstehende Verschmelzung der Aachener Bausparkasse AG 03.04.2020

Wüstenrot Bausparkasse Aktiengesellschaft

Ludwigsburg

Bekanntmachung nach § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Bevorstehende Verschmelzung der Aachener Bausparkasse AG

Gemäß § 62 Abs. 3 UmwG geben wir bekannt, dass die Verschmelzung der Aachener Bausparkasse AG mit Sitz in Aachen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 17774, als übertragende Gesellschaft auf die Wüstenrot Bausparkasse AG mit Sitz in Ludwigsburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 205323, als übernehmende Gesellschaft erfolgen soll. Die Aachener Bausparkasse AG überträgt entsprechend dem Verschmelzungsvertrag vom 3.04.2020 ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Wüstenrot Bausparkasse AG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG).

Die Wüstenrot Bausparkasse AG hält alle Aktien der Aachener Bausparkasse AG. Gemäß § 62 Abs. 1 S. 1 UmwG ist daher ein Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der Wüstenrot Bausparkasse AG nicht erforderlich. Wir weisen unsere Aktionäre darauf hin, dass Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Wüstenrot Bausparkasse AG erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird, § 62 Abs. 2 S. 1 UmwG.

 

Ludwigsburg, im April 2020

Wüstenrot Bausparkasse AG

Der Vorstand

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