envia Mitteldeutsche Energie AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
envia Mitteldeutsche Energie AG
Chemnitz
Gesellschaftsbekanntmachungen 18. ordentliche Hauptversammlung 09.04.2020

envia Mitteldeutsche Energie AG

Chemnitz

Der Vorstand der envia Mitteldeutsche Energie AG, Sitz Chemnitz, lädt hiermit die Aktionäre ein zu der

18. ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, dem 7. Mai 2020, 11:30 Uhr,

die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz weder der Aktionäre noch ihrer Bevollmächtigten stattfindet.

Die Hauptversammlung wird für die Aktionäre live im Internet übertragen. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Chemnitztalstraße 13 in 09114 Chemnitz.

Es wird folgende Tagesordnung der Hauptversammlung bekanntgegeben, und folgende Beschlussvorschläge werden unterbreitet:

Tagesordnung und Beschlussvorschläge
für die 18. ordentliche Hauptversammlung
der envia Mitteldeutsche Energie AG
am 7. Mai 2020

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 (Bilanz zum 31. Dezember 2019 sowie Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 nebst Anhang), des Lageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ermittelten Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 161.721.033,33 € zur Ausschüttung einer Bardividende von 0,65 € je Stückaktie auf das Grundkapital von 635.187.200,00 € = 161.278.000,00 € und in Höhe von 443.033,33 € zum Gewinnvortrag zu verwenden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Dr. Thomas König,
Mitglied des Vorstandes der E.ON SE, Chief Operation Officer-Networks, Essen, und

Frau Nadia Jakobi,
Senior Vice President Business Controlling & Customer Solutions der E.ON SE, Essen,

mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung am 7. Mai 2020 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen.

Es wird auf Folgendes hingewiesen,

a)

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG i. V. m. §§ 6 und 7 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Satz 1 Nr. 3 MitbestG i. V. m. § 8 Abs. 1 der Satzung aus jeweils zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Von den Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner werden drei entsandt und sieben durch die Hauptversammlung gewählt.

b)

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

6.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Frankfurt am Main
Zweigniederlassung Leipzig

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 zu wählen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an

envia Mitteldeutsche Energie AG
Bereich Recht/Revision
Chemnitztalstraße 13
09114 Chemnitz
(Telefax-Nr. 0371-482 2075).

Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die der Gesellschaft bis spätestens 22. April 2020, 24:00 Uhr, zugehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen werden an gleicher Stelle veröffentlicht.

Zulassung zur Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung

Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 28. März 2020, BGBl. I 2020, S. 569 ff, als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten abgehalten.

Die Hauptversammlung wird am 7. Mai 2020, 11:30 Uhr, live in Bild und Ton in unserem Online-Service über

www.enviam-gruppe.de

übertragen. Die Zugangsdaten erhält der Aktionär nach seiner Anmeldung durch die Gesellschaft.

Zur Bild- und Ton-Übertragung der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Frage-, des Stimm-und des Widerspruchsrechtes werden gemäß § 17 der Satzung die Aktionäre zugelassen, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am dritten Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Die Anmeldung von Aktionären ist ausschließlich zu richten an

envia Mitteldeutsche Energie AG
Bereich Recht/Revision
Chemnitztalstraße 13
09114 Chemnitz

(Telefax-Nr. 0371-482 2075)

Der Aktionär kann das Frage-, Stimm- und das Widerspruchsrecht in unserem Online-Service über

www.enviam-gruppe.de

ausüben. Die Zugangsdaten erhält der Aktionär nach seiner Anmeldung durch die Gesellschaft.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre findet ausschließlich im Wege der Briefwahl über elektronische Medien oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person statt.

 

Chemnitz, im April 2020

envia Mitteldeutsche Energie AG

Der Vorstand

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