GEA Group Aktiengesellschaft – Verschiebung der für den 30. April 2020 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
GEA Group Aktiengesellschaft
Düsseldorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Verschiebung der für den 30. April 2020 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung 14.04.2020

GEA Group Aktiengesellschaft

Düsseldorf

ISIN: DE0006602006
WKN: 660200

Verschiebung der für den 30. April 2020
einberufenen ordentlichen Hauptversammlung

Die mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 20. März 2020 für Donnerstag, den 30. April 2020, um 10:00 Uhr einberufene ordentliche Hauptversammlung der GEA Group Aktiengesellschaft wird hiermit abgesagt. Die Hauptversammlung findet damit nicht am 30. April 2020 statt.

Die Absage erfolgt aufgrund der COVID-19-Pandemie und der diesbezüglich von den Behörden ausgesprochenen Beschränkungen und Empfehlungen. In dieser Situation hat die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie aller an der Hauptversammlung beteiligten Dienstleister für die GEA Group Aktiengesellschaft höchste Priorität.

Durch die Absage der Hauptversammlung für den ursprünglich geplanten Termin verschiebt sich unter anderem auch der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019. Vorstand und Aufsichtsrat halten jedoch an ihrem im Geschäftsbericht 2019 veröffentlichten und mit der Tagesordnung für die Hauptversammlung bekannt gemachten Gewinnverwendungsvorschlag zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,85 je dividendenberechtigte Stückaktie fest. Auf Basis von § 1 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats zudem beschlossen, den Aktionären per 30. April 2020 einen Abschlag auf den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 0,42 je dividendenberechtigte Stückaktie zu zahlen. Der Anspruch der Aktionäre auf die Abschlagszahlung wird am 6. Mai 2020 fällig. Die Auszahlung der Abschlagszahlung wird daher am gleichen Tag erfolgen, an dem im Falle eines entsprechenden Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung auch die Dividende ausgezahlt worden wäre.

Es ist beabsichtigt, die ordentliche Hauptversammlung in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 5 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie gegen Ende des Jahres 2020 als Präsenzversammlung abzuhalten.

 

Düsseldorf, im April 2020

GEA Group Aktiengesellschaft

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.