SERVISCOPE AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
SERVISCOPE AG
Karlsruhe
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 14.04.2020

SERVISCOPE AG

Karlsruhe

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit
zur ordentlichen Hauptversammlung der SERVISCOPE AG

am Dienstag, 26. Mai 2020, um 11:00 Uhr,
in den Geschäftsräumen der Fiducia & GAD IT AG,
Wachhausstr. 4 in 76227 Karlsruhe,

eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 (nebst dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns) und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der vom Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 weist einen Bilanzgewinn in Höhe von

EUR 413.736,23

aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,05 je dividendenberechtigter Stückaktie

(623.042 Stück x EUR 0,05) EUR 31.152,10
Einstellung in andere Gewinnrücklagen EUR 370.000,00
Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 12.584,13

Falls die Anzahl der zum Zeitpunkt der Hauptversammlung dividendenberechtigten Aktien niedriger sein sollte als 623.024 Stück (beispielsweise weil die Gesellschaft eigene Aktien hält), werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen entsprechend angepassten Gewinnverwendungsvorschlag unterbreiten. Dabei wird die vorgeschlagene Dividendenhöhe von 0,05 Euro je Aktie unverändert bleiben und der zum Vortrag auf neue Rechnung vorgeschlagene Teil des Bilanzgewinns um die Summe, der auf die nicht dividendenberechtigten Aktien entfallenden Dividendenbeträge erhöht werden.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 29. Mai 2020, fällig.

3.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 Entlastung für dieses Geschäftsjahr zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 Entlastung für dieses Geschäftsjahr zu erteilen.

5.

Nachwahlen zum Aufsichtsrat der SERVISCOPE AG

Herr Manfred Rockenfeller, Vorsitzender des Vorstands der Genossenschaftsbank Unterallgäu eG, scheidet zum Ablauf der Hauptversammlung am 26. Mai 2020 aus dem Aufsichtsrat aus. Zudem ist Herr Jens-Olaf Bartels durch seinen Tod am 02. Januar 2020 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

Nach §§ 95 f. AktG i.V.m. § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern. Infolgedessen sind von der Hauptversammlung zwei Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,

1.

Frau Sigrid Werner, Vorsitzende des Vorstands der VR-Bank eG, Alzenau-Wasserlos

2.

Herrn Horst Möller, Geschäftsfeldleiter Kundenprojekte und Consulting der Fiducia & GAD IT AG, Gilserberg-Schönstein

für die Dauer der restlichen Amtszeit der Ausgeschiedenen, also bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den Aufsichtsrat der SERVISCOPE AG zu wählen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DGR Deutsche Genossenschafts-Revision Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Bonn, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 8 der Satzung nur Aktionäre berechtigt, welche im Aktienregister eingetragen sind und die ihre Teilnahme bei der Gesellschaft rechtzeitig angemeldet haben. Anmeldungen müssen der Gesellschaft entsprechend § 123 Abs. 2 AktG bis 19. Mai 2020, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse zugehen:

SERVISCOPE AG
Vorstand
An der RaumFabrik 34
76227 Karlsruhe
Fax 0721 47666 65158

Vollmachten

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform; Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf bestehen, wobei wir unsere Aktionäre bitten, sich hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form mit den Genannten abzustimmen. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten steht folgende Adresse zur Verfügung:

SERVISCOPE AG
Vorstand
An der RaumFabrik 34
76227 Karlsruhe
Fax 0721 47666 65158

Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und der Widerruf von Vollmachten auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erfolgen.

Des Weiteren bieten wir Aktionären, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht weisungsgebunden durch einen von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter müssen dazu mittels des von der Gesellschaft hierfür vorgesehenen Formulars „Vollmacht und Weisungen“ eine Vollmacht und bestimmte Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts in Textform erteilt werden. Das Formular „Vollmacht und Weisungen“ kann bei Bedarf auch unter der vorstehend genannten Adresse angefordert werden.

Vollmacht und Weisungen müssen zur Hauptversammlung spätestens am 25. Mai 2020, 17:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der vorstehend genannten Adresse eingegangen sein. Nach dem 25. Mai 2020, 17:00 Uhr, können erteilte Vollmachten und Weisungen durch Übersendung an die vorstehend genannte Adresse nicht mehr geändert werden. Ein Widerruf bei Teilnahme an der Hauptversammlung bleibt unberührt. Auch bei einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreters muss die Anmeldung des Aktionärs nach den vorstehenden Bestimmungen form- und fristgerecht zugehen.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen zurückweisen.

Besonderheiten 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie

Die Durchführung der Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft unterliegt derzeit den Beschränkungen aufgrund der Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 17. März 2020. Deren § 3 Abs. 2 beschränkt derzeit bis 15. Juni 2020 die Zahl der an einer Hauptversammlung teilnehmenden Personen stark. Durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 der Bundesrepublik Deutschland wurde zwar die Möglichkeit der Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung geschaffen. Vorstand und Aufsichtsrat streben aber vor dem Hintergrund der überschaubaren Aktionärszahl und der persönlichen Bekanntschaft aller Aktionäre an, die Gesellschaft von dem mit einer solchen virtuellen Hauptversammlung verbundenen Aufwand zu entlasten und bitten alle Aktionäre herzlichst um ihre Unterstützung hierbei, in dem diese ihr Recht auf körperliche Teilnahme an der Hauptversammlung nicht ausüben, sondern von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihr Stimmrecht weisungsgebunden durch den von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen oder einen teilnehmenden Aktionär zu bevollmächtigen. Soweit Aktionäre zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung oder dem vorgeschlagenen Vorgehen Fragen haben sollten, sind sie herzlich eingeladen, den Vorsitzenden des Vorstandes im Vorfeld der Hauptversammlung anzusprechen.

Vorstand und Aufsichtsrat werben dafür, dass neben dem Notar nur der Versammlungsleiter, ein Mitglied des Vorstands, der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ein Aktionär an der Hauptversammlung körperlich teilnehmen. Hierdurch können der Gesundheitsschutz der Fernbleibenden und der Teilnehmenden, die besonderen rechtlichen Anforderungen durch die Pandemie und das Aktienrecht sowie die Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre in Einklang gebracht werden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Aktionäre können gemäß §§ 126, 127 AktG Gegenanträge zu den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung stellen und Wahlvorschläge machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

SERVISCOPE AG
Vorstand
An der RaumFabrik 34
76227 Karlsruhe
Fax 0721 47666 65158

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis 11. Mai 2020, 24:00 Uhr, der Gesellschaft zugehen, werden von der Gesellschaft den Berechtigten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zugänglich gemacht.

Unterlagen zur Hauptversammlung

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft liegen seit Einberufung der Hauptversammlung der Jahresabschluss und der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das Geschäftsjahr 2019, zur Einsicht der Aktionäre aus.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Vorlagen erteilt. Ferner liegen die vorbezeichneten Vorlagen in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre aus.

 

Karlsruhe, im April 2020

SERVISCOPE AG

Der Vorstand

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