Ahlers AGHerfordISIN DE0005009740 / WKN 500974Einladung zur HauptversammlungWir laden unsere Aktionäre zu der amDonnerstag, dem 28. April 2022, 10.00 Uhr (MESZ)(= 8:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)), stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein, die alsvirtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung
eingesehen werden. Gleiches gilt für den Vorschlag des Vorstands für die Ergebnisverwendung. |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das |
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4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt – gleichzeitig in seiner Eigenschaft als Prüfungsausschuss |
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5. |
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Zum Erwerb eigener Aktien bedarf die Gesellschaft, soweit der Erwerb nicht ausdrücklich Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Der schriftliche Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG i.V.m.
eingesehen werden. Der Bericht wird auch während der Hauptversammlung am 28. April Schriftlicher Bericht des Vorstands zu Punkt 5 der Tagesordnung gemäß § 71 Abs. 1 Das Aktiengesetz bietet in seinem § 71 Abs. 1 Nr. 8 die Möglichkeit, aufgrund einer Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat zuletzt am 3. Mai 2017 einen Ermächtigungsbeschluss Der Beschlussvorschlag zu Punkt 5 der Tagesordnung sieht vor, den Vorstand zum Erwerb Bei der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten können die Adressaten Das Volumen des an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. der an Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis Der Vorstand soll weiter ermächtigt werden, die aufgrund der Ermächtigung gemäß Tagesordnungspunkt Das Bezugsrecht der Aktionäre auf erworbene eigene Aktien wird insoweit ausgeschlossen, Voraussetzung ist dabei in der hier unter Tagesordnungspunkt 5 lit. d) Ziffer (2) Nach dem zu Tagesordnungspunkt 5 lit. d) Ziffer (3) vorgeschlagenen Beschluss hat Darüber hinaus soll der Vorstand zu Tagesordnungspunkt 5 lit. d) Ziffer (4) ermächtigt Weiter sieht Tagesordnungspunkt 5 lit. d) Ziffer (5) vor, dass die aufgrund der vorgeschlagenen Schließlich sieht die Ermächtigung in Tagesordnungspunkt 5 lit. d) Ziffer (6) vor, Darüber hinaus soll im Fall der Veräußerung der eigenen Aktien über ein Angebot an Die Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Schließlich können die aufgrund dieses Ermächtigungsbeschlusses erworbenen eigenen Alle Maßnahmen des Vorstands auf der Grundlage der Ermächtigungen der Hauptversammlung Der Vorstand wird die jeweils nächste ordentliche Hauptversammlung über eine etwaige |
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6. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen Die ordentliche Hauptversammlung vom 3. Mai 2017 hat den Vorstand ermächtigt, das Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Der schriftliche Bericht des Vorstands gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz
eingesehen werden. Der Bericht wird auch während der Hauptversammlung am 28. April Schriftlicher Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung der Ahlers AG am 28. April Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung zu Punkt 6 der Tagesordnung Das genehmigte Kapital soll es der Gesellschaft ermöglichen, sich bei Bedarf zügig
Der Vorstand ist zum Ausschluss des Bezugsrechts gemäß vorstehend a) bis e) bei Ausnutzung Über die Einzelheiten der Ausnutzung der Ermächtigung wird der Vorstand in der jeweils |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Ahlers AG 43.200.000,- Euro
und ist in 13.681.520 auf den Namen lautende Stammaktien mit einem rechnerischen Anteil
am Grundkapital von rd. 3,1575 Euro pro Aktie eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine
Stimme.
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
Auf Grundlage von § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 in seiner derzeit geltenden Fassung (COVID-19-Gesetz)
hat der Vorstand der Ahlers AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, eine
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen. Die Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats
und des Vorsitzenden des Vorstands und weiterer Mitglieder des Aufsichtsrats und des
Vorstands, der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie eines mit
der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notars am Sitz der Gesellschaft
in Herford in den Geschäftsräumen der Ahlers AG, Elverdisser Straße 313, 32052 Herford,
statt.
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 als virtuelle Hauptversammlung
nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung
sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die Hauptversammlung wird vollständig live in
Bild und Ton über einen passwortgeschützten Internetservice übertragen, die Stimmrechtsausübung
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt im Wege der elektronischen Briefwahl
(keine elektronische Teilnahme) oder der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (auch im Wege der elektronischen
Kommunikation), den Aktionären wird die Möglichkeit eingeräumt, Fragen im Wege der
elektronischen Kommunikation einzureichen, und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt
haben, können im Wege der elektronischen Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse
der Hauptversammlung erheben.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung
der gesamten Hauptversammlung live in Bild und Ton (die „Teilnahme“) und die Ausübung
des Stimmrechts
Anmeldung
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre der
Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung muss spätestens
bis Donnerstag, 21. April 2022, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein. Aktionäre,
die im Aktienregister eingetragen sind, können sich in Textform in deutscher oder
englischer Sprache bei der
Ahlers AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
E-Mail: hv@ubj.de
oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung (nachfolgend
„Online-Service“) elektronisch unter
www.ahlers-ag.com/investor-relations/hauptversammlung-corporate-events/hauptversammlung/
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren anmelden.
Für die Nutzung des Online-Service ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Die
notwendigen Angaben für den Zugang zum Online-Service (Aktionärsnummer und individuelle
Zugangsnummer) werden mit der Einladung übersandt. Der Online-Service steht voraussichtlich
ab Dienstag, 29. März 2022, zur Verfügung. Die Nutzung des Online-Service für die
Anmeldung ist wegen des Versands der persönlichen Einladung mit den Zugangsdaten nur
bei Eintragung des Aktionärs im Aktienregister bis spätestens am Beginn des Donnerstag,
07. April 2022, gewährleistet. Bei nachfolgender Eintragung stehen jedenfalls die
anderweitig eröffneten Möglichkeiten der Anmeldung zur Verfügung.
Intermediäre (wie z. B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen sowie Personen, Institute
und Unternehmen, die diesen gemäß § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellt sind, können
das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im
Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Freie Verfügbarkeit der Aktien
Aktionäre sind auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin berechtigt,
über ihre Aktien zu verfügen. Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der
im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Aufträge zur Umschreibung
des Aktienregisters, die der Gesellschaft nach dem Ende des Anmeldeschlusstages in
der Zeit vom 21. April 2022, 24.00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 28. April 2022 zugehen,
werden erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 28. April 2022 verarbeitet und
berücksichtigt. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record
Date) ist daher der Ablauf des 21. April 2022.
Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch elektronische Briefwahl ausüben. Zur Ausübung
des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre
– persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich bis spätestens Donnerstag,
21. April 2022, 24.00 Uhr (MESZ) (Zugang), entweder unter der vorstehend genannten
Anschrift (siehe oben Abschnitt „Anmeldung“) oder über den Online-Service unter
www.ahlers-ag.com/investor-relations/hauptversammlung-corporate-events/hauptversammlung/
angemeldet haben und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind.
Für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl ist der am Ende des 21. April
2022 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich.
Briefwahlstimmen können der Gesellschaft ausschließlich elektronisch über den Online-Service
unter
www.ahlers-ag.com/investor-relations/hauptversammlung-corporate-events/hauptversammlung/
übermittelt werden. Auch bevollmächtigte Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute),
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige in § 135 Abs. 8 AktG genannte
Personen können sich der Briefwahl bedienen. Die Änderung der Briefwahlstimmen kann
über den Online-Service bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung erfolgen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Recht zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung einschließlich
der Ausübung versammlungsbezogener Rechte sowie zur Ausübung ihres Stimmrechts in
der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär
wie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl,
ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs
erforderlich (siehe oben im Abschnitt »Anmeldung«).
Die Erteilung von Vollmachten, die nicht an einen Intermediär, z.B. ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen
oder Institutionen erteilt werden, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Erklärung der Erteilung der
Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann entweder per Post oder auf elektronischem Weg
(per E-Mail) an folgende Adresse
Ahlers AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
E-Mail: hv@ubj.de
oder über den Online-Service unter
www.ahlers-ag.com/investor-relations/hauptversammlung-corporate-events/hauptversammlung/
übermittelt werden. Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn
die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll;
ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem
Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten
Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Bevollmächtigt
ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen Personen zurückweisen.
Intermediäre, Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellte Personen und Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung
abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben; die Aktionäre werden gebeten,
sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder Institution
über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen.
Die Gesellschaft bietet darüber hinaus an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre fristgerecht zur
Hauptversammlung anmelden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden
auszuüben. Ohne Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts sind die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Vollmachten und
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft
ebenfalls in Textform in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden.
Wir bieten unseren Aktionären und Aktionärsvertretern an, die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter auch über den Online-Service unter
www.ahlers-ag.com/investor-relations/hauptversammlung-corporate-events/hauptversammlung/
mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Stimmrechtsausübung zur Verfügung. Die Änderung
von Vollmachten und Weisungen kann über den Online-Service bis zum Beginn der Abstimmung
in der Hauptversammlung erfolgen.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht über
den Online-Service bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung
gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis Dienstag, den 26. April 2022, 24.00 Uhr (MESZ) (Zugang), postalisch oder per E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln:
Ahlers AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
E-Mail: hv@ubj.de
Formulare zur Vollmachtserteilung – auch an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
– erhalten die Aktionäre zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung. Sie stehen
auch unter
www.ahlers-ag.com/investor-relations/hauptversammlung-corporate-events/hauptversammlung/
zum Download zur Verfügung.
Sofern von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten sowohl elektronische Briefwahlstimmen
als auch Vollmacht/Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
eingehen, wird stets die zuletzt abgegebene Erklärung vorrangig betrachtet. Gehen
auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und
ist nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, werden die über den Online-Service
abgegebenen Erklärungen berücksichtigt.
Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von 500.000,- Euro (das entspricht 158.351 Aktien) erreichen, können
gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand (Ahlers AG, Vorstand, Elverdisser
Str. 313, 32052 Herford) zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor
der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht
mitzurechnen sind), also spätestens bis Montag, den 28. März 2022, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG, § 1 Abs.
2 Satz 3 des COVID-19-Gesetzes
Aktionäre können Gegenanträge gegen den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu
einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von
Abschlussprüfern machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126
Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an die
Ahlers AG
Investor Relations
Elverdisser Str. 313
32052 Herford
E-Mail: investor.relations@ahlers-ag.com
zu richten. Die Gesellschaft macht Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich
des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.ahlers-ag.com/investor-relations/hauptversammlung-corporate-events/hauptversammlung/
zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge oder die Wahlvorschläge mindestens 14 Tage vor
der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht
mitzurechnen sind), also spätestens bis Mittwoch, den 13. April 2022, 24.00 Uhr (MESZ), unter der vorstehend angegebenen Adresse zugegangen sind. Anderweitig adressierte
Anträge werden nicht berücksichtigt.
Form- und fristgerecht eingegangene und von der Gesellschaft zugänglich gemachte Gegenanträge
und Wahlvorschläge werden gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der Hauptversammlung
gestellt behandelt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende
Aktionär im Aktienregister eingetragen und ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet
ist.
Möglichkeit der Einreichung von Stellungnahmen zur Veröffentlichung vor der Hauptversammlung
Aufgrund der Konzeption der virtuellen Hauptversammlung haben die Aktionäre nicht
die Möglichkeit, sich in der Hauptversammlung zur Tagesordnung zu äußern. Zur Hauptversammlung
angemeldeten Aktionären wird jedoch die Möglichkeit gegeben, unter Angabe des Namens
und der Aktionärsnummer vor der Hauptversammlung bis spätestens 26. April 2022, 24.00
Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingehend, Stellungnahmen mit Bezug zur Tagesordnung
zur Veröffentlichung durch die Gesellschaft unter
www.ahlers-ag.com/investor-relations/hauptversammlung-corporate-events/hauptversammlung/
unter der nachstehend genannten Adresse oder über den Online-Service einzureichen:
Ahlers AG
Investor Relations
Elverdisser Str. 313
32052 Herford
E-Mail: investor.relations@ahlers-ag.com
Der Umfang einer Stellungnahme sollte 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Eine Offenlegung
des Namens des einreichenden Aktionärs wird in der Veröffentlichung nur vorgenommen,
wenn der Aktionär bei Einreichung der Stellungnahme ausdrücklich seine Einwilligung
in die Namensnennung erteilt hat.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung einer
Stellungnahme besteht und die Gesellschaft sich insbesondere vorbehält, Stellungnahmen
mit beleidigendem oder strafrechtlich relevantem Inhalt, offensichtlich falschem oder
irreführendem Inhalt oder ohne jeglichen Bezug zur Tagesordnung der Hauptversammlung
sowie Stellungnahmen, deren Umfang 5.000 Zeichen überschreitet oder die nicht bis
zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt eingereicht wurden, nicht zu veröffentlichen.
Ebenso behält die Gesellschaft sich vor, pro Aktionär nur eine Stellungnahme zu veröffentlichen.
Fragerecht des Aktionärs nach § 131 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz
Auf Grundlage von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz ist den Aktionären
in der Hauptversammlung zwar kein Auskunftsrecht im Sinne des § 131 AktG, jedoch das
Recht einzuräumen, auf elektronischem Weg Fragen zu stellen. Mit Zustimmung des Aufsichtsrats
hat der Vorstand der Ahlers AG entschieden, dass Fragen von zur Hauptversammlung angemeldeten
Aktionären über den Online-Service unter
www.ahlers-ag.com/investor-relations/hauptversammlung-corporate-events/hauptversammlung/
an den Vorstand gerichtet werden können. Die Fragen haben sich dabei auf Angelegenheiten
der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft
zu einem verbundenen Unternehmen sowie zur Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen zu beziehen, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Fragen von Aktionären müssen der Gesellschaft
bis spätestens zum 26. April 2022, 24.00 Uhr (MESZ), über den Online-Service unter
www.ahlers-ag.com/investor-relations/hauptversammlung-corporate-events/hauptversammlung/
zugehen. Aus technischen Gründen kann der Umfang der einzelnen Frage unter Umständen
auf eine bestimmte Zeichenzahl begrenzt sein, die Zahl der möglichen Fragen wird dadurch
jedoch nicht beschränkt. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen,
wie er die Fragen beantwortet. Er kann dabei insbesondere Fragen zusammenfassen. Fragen
in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Die Beantwortung von Fragen in der virtuellen
Hauptversammlung erfolgt bei natürlichen Personen aus datenschutzrechtlichen Gründen
ohne Nennung des Namens des Fragenstellers. Der Vorstand behält sich vor, wiederholt
auftretende Fragen in allgemeiner Form vorab auf der Internetseite der Gesellschaft
zu beantworten.
Der beabsichtigte Text der Rede des Vorstandsvorsitzenden und der Erläuterungen des
Versammlungsleiters zum Bericht des Aufsichtsrats werden ab dem 25. April 2022, 15.00
Uhr (MESZ), auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.ahlers-ag.com/investor-relations/hauptversammlung-corporate-events/hauptversammlung/
vorab veröffentlicht werden. Änderungen bleiben vorbehalten.
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Für Aktionäre der Ahlers AG wird die gesamte Hauptversammlung am 28. April 2022, ab
10.00 Uhr (MESZ) live über den Online-Service im Internet
www.ahlers-ag.com/investor-relations/hauptversammlung-corporate-events/hauptversammlung/
übertragen.
Den Online-Zugang erhalten Aktionäre durch Eingabe der Aktionärsnummer und der zugehörigen
individuellen Zugangsnummer, die mit der Einladung übersandt werden. Die Möglichkeit,
dass Aktionäre gemäß § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit
an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne
ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben (elektronische
Teilnahme), besteht nicht; insbesondere ermöglicht die Liveübertragung keine Teilnahme
an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch Briefwahl bzw. durch Bevollmächtigung der von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausgeübt haben, haben die Möglichkeit,
ausschließlich auf elektronischem Weg per E-Mail an
widerspruch-hv2022@ahlers-ag.com
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch zur Niederschrift des Notars zu
erklären. Die Erklärung ist über die genannte E-Mail-Adresse von Beginn der Hauptversammlung
an bis zu deren Ende möglich.
Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.ahlers-ag.com/investor-relations/hauptversammlung-corporate-events/hauptversammlung/
zugänglich. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs.
2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG sowie § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4, Satz
2 und 3 COVID-19-Gesetz finden sich ebenfalls auf dieser Internetseite.
Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene
Daten, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung
ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist
die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung
mit den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes sowie des COVID-19-Gesetzes.
Sofern Aktionäre von der Möglichkeit Gebrauch machen, im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung
eine Stellungnahme einzureichen und ihre Stellungnahme veröffentlicht wird, erfolgt
dies nur dann unter Nennung ihres Namens, wenn mit der Übermittlung der Frage bzw.
der Stellungnahme eine Einwilligung zur Offenlegung des Namens erklärt wurde (Art.
6 Abs. 1 Satz 1 lit. a) DSGVO). Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit
mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Widerruf der Einwilligung ist an
die unten genannten Kontaktdaten zu richten. Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft
nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind. Die Dienstleister sind verpflichtet, diese Daten ausschließlich
nach Weisung der Gesellschaft zu verarbeiten. Im Übrigen werden personenbezogene Daten
im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das
Teilnehmerverzeichnis. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen
Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht. Dies erfolgt in der Regel vier Jahre
nach der Hauptversammlung, es sei denn die längere Speicherung ist wegen gesetzlicher
Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten oder wegen von der oder gegen die Gesellschaft
geführter Verfahren erforderlich.
Die Aktionäre haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-,
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich ihrer
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung gemäß Art 12. ff. DSGVO.
Für Ausübung der vorgenannten Rechte und Beschwerden im Hinblick auf die Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft
unter
Ahlers AG
Datenschutzbeauftragter
Elverdisser Str. 313
D-32052 Herford
E-Mail: ariel.biskupek@ahlers-group.com
zur Verfügung. Unabhängig davon haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen
Datenschutzbehörde einzulegen.
Herford, im März 2022
Der Vorstand