KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Verschmelzung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Verschmelzung 23.04.2020

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Berlin

Gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG geben wir bekannt, dass die KPMG Prüfungs- und Beratungsgesellschaft für den Öffentlichen Sektor Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 97712 B, als übertragender Rechtsträger auf die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 106191 B, verschmolzen werden soll.

Die Verschmelzung soll rückwirkend zum 1. Oktober 2019 erfolgen. Der Verschmelzungsvertrag ist zum Handelsregister der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingereicht worden.

Die Verschmelzung soll ohne Verschmelzungsbeschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft sowie der Hauptversammlung der KPMG Prüfungs- und Beratungsgesellschaft für den Öffentlichen Sektor Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgen. Wir weisen die Aktionäre der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß § 62 Abs. 3 S. 3 UmwG darauf hin, dass Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 S. 1 UmwG). Das Einberufungsverlangen ist an die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu richten.

 

Berlin, im April 2020

Der Vorstand

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