Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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UniCredit Bank AG München |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG | 23.04.2020 |
UniCredit Bank AGMünchenBekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 UmwGGemäß § 62 Abs. 3 Umwandlungsgesetz (UmwG) wird bekannt gemacht, dass eine Verschmelzung der HJS 12 Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 194032, als übertragender Gesellschaft auf die UniCredit Bank AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 42148, als übernehmender Gesellschaft erfolgen soll. In den Geschäftsräumen der UniCredit Bank AG, Arabellastraße 12, 81925 München (Abteilung CSC5), können vom Aktionär während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden:
Auf Verlangen wird dem Aktionär der UniCredit Bank AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der oben genannten Unterlagen erteilt. Der Verschmelzungsvertrag wurde zum Handelsregister der UniCredit Bank AG eingereicht. Da sich 100 % des Grundkapitals der übertragenden Gesellschaft in der Hand der übernehmenden UniCredit Bank AG befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der UniCredit Bank AG nach § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich. Der Vorstand weist den Aktionär darauf hin, dass ein Verschmelzungsbeschluss gemäß § 62 Abs. 2 UmwG dennoch erforderlich ist, wenn Aktionäre der UniCredit Bank AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der UniCredit Bank AG erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Ein Einberufungsverlangen ist binnen eines Monats ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Mitteilung schriftlich an die UniCredit Bank AG, Arabellastraße 12, 81925 München (Abteilung CSC5), zu richten.
München, im April 2020 UniCredit Bank AG Der Vorstand |