Einbecker Brauhaus AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft
Einbeck
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 27.04.2020

Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft

Einbeck

– ISIN: DE0006058001 –
– WKN: 605800 –

Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung
am 9. Juni 2020

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

hiermit laden wir Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft, Einbeck,

am Dienstag, den 9. Juni 2020 um 10:00 Uhr,

die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten stattfindet.

Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre, die sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, oder ihre Bevollmächtigten in voller Länge live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl (keine elektronische Teilnahme) oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Papenstraße 4-7, 37574 Einbeck.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Einbecker Brauhaus AG zum 31. Dezember 2019. Vorlage des Lageberichts für die Gesellschaft, sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019

Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktiengesetzlichen Vorschriften der Hauptversammlung zugänglich zu machen und stehen während der virtuellen Hauptversammlung unter

www.einbecker.de/hauptversammlung

zur Einsicht zur Verfügung.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 beträgt EUR 249.067,53 und setzt sich aus dem Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 449.067,53, Einstellung in Höhe von EUR 200.000,00 in die anderen Gewinnrücklagen und dem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 0,00 zusammen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, abweichend zum Ergebnisverwendungsvorschlag im festgestellten Jahresabschluss aufgrund der aktuell nicht absehbaren wirtschaftlichen Beeinträchtigungen durch die Corona-Krise, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 249.067,53 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern, die im Geschäftsjahr 2019 dem Vorstand angehörten, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern, die im Geschäftsjahr 2019 dem Aufsichtsrat angehörten, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft Dr. Kleeberg & Partner GmbH, München, zum Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird gemäß der Entscheidung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569, nachfolgend Covid-19-Gesetz) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.

Die gesamte Hauptversammlung wird am 9. Juni 2020 ab 10:00 Uhr live in Bild und Ton über unseren Online-Service unter

www.einbecker.de/hauptversammlung

übertragen. Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen sich zuvor zur Hauptversammlung anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen (siehe unten unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“).

Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) an der virtuellen Hauptversammlung ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt daher ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Hinweise zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung

Aktionärsportal

Für die Nutzung des Online-Service im Internet unter

www.einbecker.de/hauptversammlung

ist eine Zugangsnummer und ein Zugangscode erforderlich, welcher nach form- und fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes an die Aktionäre versandt wird. Der Online-Service steht im Internet unter

www.einbecker.de/hauptversammlung

ab dem 20. Mai 2020 zur Verfügung.

Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens 2. Juni 2020, 24:00 Uhr (Eingang), unter folgender Adresse

Einbecker Brauhaus AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Fax-Nr. 09628 92 99 871
E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com

angemeldet und einen Nachweis ihres Anteilsbesitzes eingereicht haben. Als Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein depotführendes Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 19. Mai 2020, 0:00 Uhr, zu beziehen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre haben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und § 14 der Satzung die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs oder seines Bevollmächtigten zur Hauptversammlung und den Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend den unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen Sorge zu tragen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Eine Bevollmächtigung oder ein Nachweis einer Bevollmächtigung kann per E-Mail, postalisch oder per Telefax an die oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannte Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer vorgenommen bzw. übersandt werden.

Die Erteilung einer Vollmacht und ihr Widerruf können gegenüber der Gesellschaft insbesondere auch über den Online-Service im Internet unter

www.einbecker.de/hautpversammlung

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erklärt werden.

Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs (z.B. eines Kreditinstituts), einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleich gestellten Person oder Institution sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten.

Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Die Ausübung von Rechten durch den Bevollmächtigten über das Online-Portal setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die Zugangsnummer und den Zugangscode erhält, welcher nach form- und fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes an die Aktionäre versandt wird.

Die Gesellschaft hat Frau Dorte Simon und Herrn Volker Jeske, beide Mitarbeiter der Gesellschaft, als Stimmrechtsvertreter mit dem Recht, Untervollmacht zu erteilen, benannt, die ebenfalls in Textform und auf den vorstehend angegebenen Wegen mit der Stimmabgabe bevollmächtigt werden können. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär oder seinem Bevollmächtigten erteilten Weisungen aus. Sie stehen nur für die Stimmrechtsausübung und nicht für die Ausübung weiterer Aktionärsrechte zur Verfügung.

Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann außerdem über den Online-Service im Internet unter

www.einbecker.de/hauptversammlung

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Auf diesem Weg können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch noch am Tag der Hauptversammlung, und zwar bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimme auch per elektronischer Briefwahl abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen. Zur Ausübung eines Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig entsprechend den oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen angemeldet sind und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben.

Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt über den Online-Service im Internet unter

www.einbecker.de/hauptversammlung

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren. Auf diesem Weg können Briefwahlstimmen auch noch am Tag der Hauptversammlung, und zwar bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Widerspruchsmöglichkeit gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Aktionäre können, wenn sie ihr Stimmrecht selbst oder durch einen Bevollmächtigten ausgeübt haben, in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung erklären. Der Widerspruch kann ausschließlich über den Online-Service im Internet unter

www.einbecker.de/hauptversammlung

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren ab dem Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung erklärt werden.

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre der Einbecker Brauhaus AG

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.einbecker.de/datenschutz.html

Angaben zu den Rechten der Aktionäre

nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Covid-19-Gesetz

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Einbecker Brauhaus AG zu richten und muss der Gesellschaft unter der unten im Absatz „Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG“ angegebenen Adresse spätestens am 15. Mai 2020, 24:00 Uhr, zugegangen sein.

Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die Antragsteller nachweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 des Aktiengesetzes bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu der auf der Tagesordnung stehenden Wahl zu übersenden (§§ 126 Abs. 1, 127 des Aktiengesetzes).

Gegenanträge von Aktionären werden vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 des Aktiengesetzes, Wahlvorschläge werden vorbehaltlich §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2 und Abs. 3, § 127 Satz 3 des Aktiengesetzes ausschließlich im Internet unter

www.einbecker.de/hauptversammlung

zugänglich gemacht, wenn die nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen eingehalten werden. Das Zugänglichmachen erfolgt einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung.

Zugänglich zu machende Gegenanträge mit einer etwaigen Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge von Aktionären zu der auf der Tagesordnung stehenden Wahl müssen der Gesellschaft spätestens am 25. Mai 2020, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse zugegangen sein

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft
Einbeck
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 27.04.2020

Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft

Einbeck

– ISIN: DE0006058001 –
– WKN: 605800 –

Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung
am 9. Juni 2020

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

hiermit laden wir Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft, Einbeck,

am Dienstag, den 9. Juni 2020 um 10:00 Uhr,

die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten stattfindet.

Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre, die sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, oder ihre Bevollmächtigten in voller Länge live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl (keine elektronische Teilnahme) oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Papenstraße 4-7, 37574 Einbeck.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Einbecker Brauhaus AG zum 31. Dezember 2019. Vorlage des Lageberichts für die Gesellschaft, sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019

Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktiengesetzlichen Vorschriften der Hauptversammlung zugänglich zu machen und stehen während der virtuellen Hauptversammlung unter

www.einbecker.de/hauptversammlung

zur Einsicht zur Verfügung.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 beträgt EUR 249.067,53 und setzt sich aus dem Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 449.067,53, Einstellung in Höhe von EUR 200.000,00 in die anderen Gewinnrücklagen und dem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 0,00 zusammen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, abweichend zum Ergebnisverwendungsvorschlag im festgestellten Jahresabschluss aufgrund der aktuell nicht absehbaren wirtschaftlichen Beeinträchtigungen durch die Corona-Krise, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 249.067,53 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern, die im Geschäftsjahr 2019 dem Vorstand angehörten, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern, die im Geschäftsjahr 2019 dem Aufsichtsrat angehörten, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft Dr. Kleeberg & Partner GmbH, München, zum Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird gemäß der Entscheidung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569, nachfolgend Covid-19-Gesetz) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.

Die gesamte Hauptversammlung wird am 9. Juni 2020 ab 10:00 Uhr live in Bild und Ton über unseren Online-Service unter

www.einbecker.de/hauptversammlung

übertragen. Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen sich zuvor zur Hauptversammlung anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen (siehe unten unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“).

Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) an der virtuellen Hauptversammlung ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt daher ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Hinweise zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung

Aktionärsportal

Für die Nutzung des Online-Service im Internet unter

www.einbecker.de/hauptversammlung

ist eine Zugangsnummer und ein Zugangscode erforderlich, welcher nach form- und fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes an die Aktionäre versandt wird. Der Online-Service steht im Internet unter

www.einbecker.de/hauptversammlung

ab dem 20. Mai 2020 zur Verfügung.

Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens 2. Juni 2020, 24:00 Uhr (Eingang), unter folgender Adresse

Einbecker Brauhaus AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Fax-Nr. 09628 92 99 871
E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com

angemeldet und einen Nachweis ihres Anteilsbesitzes eingereicht haben. Als Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein depotführendes Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 19. Mai 2020, 0:00 Uhr, zu beziehen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre haben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und § 14 der Satzung die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs oder seines Bevollmächtigten zur Hauptversammlung und den Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend den unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen Sorge zu tragen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Eine Bevollmächtigung oder ein Nachweis einer Bevollmächtigung kann per E-Mail, postalisch oder per Telefax an die oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannte Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer vorgenommen bzw. übersandt werden.

Die Erteilung einer Vollmacht und ihr Widerruf können gegenüber der Gesellschaft insbesondere auch über den Online-Service im Internet unter

www.einbecker.de/hautpversammlung

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erklärt werden.

Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs (z.B. eines Kreditinstituts), einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleich gestellten Person oder Institution sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten.

Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Die Ausübung von Rechten durch den Bevollmächtigten über das Online-Portal setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die Zugangsnummer und den Zugangscode erhält, welcher nach form- und fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes an die Aktionäre versandt wird.

Die Gesellschaft hat Frau Dorte Simon und Herrn Volker Jeske, beide Mitarbeiter der Gesellschaft, als Stimmrechtsvertreter mit dem Recht, Untervollmacht zu erteilen, benannt, die ebenfalls in Textform und auf den vorstehend angegebenen Wegen mit der Stimmabgabe bevollmächtigt werden können. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär oder seinem Bevollmächtigten erteilten Weisungen aus. Sie stehen nur für die Stimmrechtsausübung und nicht für die Ausübung weiterer Aktionärsrechte zur Verfügung.

Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann außerdem über den Online-Service im Internet unter

www.einbecker.de/hauptversammlung

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Auf diesem Weg können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch noch am Tag der Hauptversammlung, und zwar bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimme auch per elektronischer Briefwahl abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen. Zur Ausübung eines Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig entsprechend den oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen angemeldet sind und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben.

Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt über den Online-Service im Internet unter

www.einbecker.de/hauptversammlung

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren. Auf diesem Weg können Briefwahlstimmen auch noch am Tag der Hauptversammlung, und zwar bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Widerspruchsmöglichkeit gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Aktionäre können, wenn sie ihr Stimmrecht selbst oder durch einen Bevollmächtigten ausgeübt haben, in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung erklären. Der Widerspruch kann ausschließlich über den Online-Service im Internet unter

www.einbecker.de/hauptversammlung

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren ab dem Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung erklärt werden.

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre der Einbecker Brauhaus AG

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.einbecker.de/datenschutz.html

Angaben zu den Rechten der Aktionäre

nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Covid-19-Gesetz

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Einbecker Brauhaus AG zu richten und muss der Gesellschaft unter der unten im Absatz „Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG“ angegebenen Adresse spätestens am 15. Mai 2020, 24:00 Uhr, zugegangen sein.

Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die Antragsteller nachweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 des Aktiengesetzes bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu der auf der Tagesordnung stehenden Wahl zu übersenden (§§ 126 Abs. 1, 127 des Aktiengesetzes).

Gegenanträge von Aktionären werden vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 des Aktiengesetzes, Wahlvorschläge werden vorbehaltlich §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2 und Abs. 3, § 127 Satz 3 des Aktiengesetzes ausschließlich im Internet unter

www.einbecker.de/hauptversammlung

zugänglich gemacht, wenn die nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen eingehalten werden. Das Zugänglichmachen erfolgt einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung.

Zugänglich zu machende Gegenanträge mit einer etwaigen Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge von Aktionären zu der auf der Tagesordnung stehenden Wahl müssen der Gesellschaft spätestens am 25. Mai 2020, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse zugegangen sein

Einbecker Brauhaus AG
Hauptversammlungsbüro
Papenstraße 4-7
37574 Einbeck
Telefax: +49 5561 797-311
E-Mail: Hauptversammlung@einbecker.de

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. Form- und fristgerecht nach vorstehenden Bestimmungen gemäß §§ 126, 127 AktG übermittelte und von der Gesellschaft zugänglich gemachte Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge werden im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung gleichwohl so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden, sofern der den Antrag übermittelnde Aktionär form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet ist und seinen Anteilsbesitz nachgewiesen hat.

Fragemöglichkeit der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 Covid-19-Gesetz

Ein Auskunftsrecht für Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG besteht in der virtuellen Hauptversammlung nicht. Aktionäre, die sich form- und fristgerecht nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, haben aber gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S 2 Covid-19-Gesetz die Möglichkeit, Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation zu stellen. Ein Recht auf Antwort ist damit nicht verbunden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Der Vorstand ist nicht gehalten, alle Fragen zu beantworten; er kann vielmehr Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Er kann dabei Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Eine Fragenbeantwortung erfolgt im Rahmen der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung. Der Vorstand behält sich vor, Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft zu beantworten.

Fragen der Aktionäre sind bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung, d.h. bis 7. Juni 2020, 24:00 Uhr (Zeitpunkt des Zugangs), im Wege der elektronischen Kommunikation unter

www.einbecker.de/hauptversammlung

einzureichen.

 

Einbeck, im April 2020

Der Vorstand

Hauptversammlungsbüro
Papenstraße 4-7
37574 Einbeck
Telefax: +49 5561 797-311
E-Mail: Hauptversammlung@einbecker.de

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. Form- und fristgerecht nach vorstehenden Bestimmungen gemäß §§ 126, 127 AktG übermittelte und von der Gesellschaft zugänglich gemachte Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge werden im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung gleichwohl so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden, sofern der den Antrag übermittelnde Aktionär form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet ist und seinen Anteilsbesitz nachgewiesen hat.

Fragemöglichkeit der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 Covid-19-Gesetz

Ein Auskunftsrecht für Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG besteht in der virtuellen Hauptversammlung nicht. Aktionäre, die sich form- und fristgerecht nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, haben aber gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S 2 Covid-19-Gesetz die Möglichkeit, Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation zu stellen. Ein Recht auf Antwort ist damit nicht verbunden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Der Vorstand ist nicht gehalten, alle Fragen zu beantworten; er kann vielmehr Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Er kann dabei Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Eine Fragenbeantwortung erfolgt im Rahmen der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung. Der Vorstand behält sich vor, Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft zu beantworten.

Fragen der Aktionäre sind bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung, d.h. bis 7. Juni 2020, 24:00 Uhr (Zeitpunkt des Zugangs), im Wege der elektronischen Kommunikation unter

www.einbecker.de/hauptversammlung

einzureichen.

 

Einbeck, im April 2020

Der Vorstand

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