wohn-trend einundzwanzig Bauträger AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
wohn-trend einundzwanzig Bauträger AG
Rottweil
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Hauptversammlung 28.04.2020

wohn-trend einundzwanzig Bauträger AG

Rottweil

Amtsgericht Stuttgart, HRB 471146

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur

ordentlichen Hauptversammlung
am 29. Mai 2020 um 10:00 Uhr

in die Geschäftsräume unserer Gesellschaft
in 78628 Rottweil, Hauptstr. 34, ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und Bericht des Aufsichtsrats

a)

Bericht des Vorstands

b)

Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
„Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.“

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
„Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.“

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsrates

(Wahl gemäß § 7 der Satzung)

5.

Beschlussfassung über die Festlegung von Aufsichtsratvergütungen und entsprechende Satzungsänderung

(Änderung von § 8 der Satzung: Vorsitzender, Stellvertreter, Vergütung)

6.

Sonstiges

Auslage von Unterlagen

Der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2018 sowie der Wortlaut der beabsichtigten Satzungsänderung liegen in den Büroräumen der Gesellschaft in der Hauptstr. 34, 78628 Rottweil, während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind unter Beachtung von § 11 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich spätestens am 22 Mai 2020 bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Stimmrechtsvertretung

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung unter Beachtung von § 11 der Satzung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.

Formulare für die Vollmachten und Weisungen für Stimmrechtsvertreter können bei der Gesellschaft angefordert werden.

Für die Erteilung von Vollmachten an Bevollmächtigte ist die Schriftform erforderlich und ausreichend.

Gegenanträge

Gegenanträge zu bestimmten Punkten der Tagesordnung und den Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat können an die oben genannte Anschrift gerichtet werden.

 

Rottweil, April 2020

Der Vorstand

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