Hof am Weiher AG: Bezugsrecht für unsere Aktionäre

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Hof am Weiher AG
Albessen
Gesellschaftsbekanntmachungen Bezugsrecht für unsere Aktionäre 05.05.2020

Hof am Weiher AG

Albessen

Bezugsrecht für unsere Aktionäre

Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Hof am Weiher AG vom 02.07.2016, eingetragen in das Handelsregister am 19.07.2016, wurde der Vorstand gemäß § 4 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18.06.2021 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 265.950 Euro zu erhöhen und den Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen festzusetzen.

Auf Grundlage dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 11.02.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tag beschlossen, das genehmigte Kapital nach § 4 der Satzung wie folgt auszunutzen und eine Barkapitalerhöhung zu folgenden Bedingungen durchzuführen:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird durch Ausgabe von bis zu 165.950 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 Euro um höchstens 165.950,00 Euro erhöht.

Den Aktionären der Gesellschaft wird für je 3,808 alte Stückaktien eine neue Aktie zum Ausgabepreis von je 1,00 Euro zum Bezug angeboten. Die Aktien sind ab dem Geschäftsjahr 2020 gewinnberechtigt.

Das Bezugsrecht kann bis 31.05.2020 durch Unterzeichnung und Rücksendung der vollständig ausgefüllten Zeichnungsscheine unter gleichzeitiger Verpflichtung, den Ausgabebetrag der gezeichneten Aktien umgehend in voller Höhe auf ein Konto der Gesellschaft einzuzahlen, ausgeübt werden.

Die nicht fristgerechte Ausübung des Bezugsrechtes führt zum Verlust des Bezugsanspruchs. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt.

Bis zum Ablauf der Frist zur Ausübung des Bezugsrechts werden Zeichnungen der Altaktionäre entsprechend ihres Anteils am bisherigen Grundkapital gleichberechtigt behandelt.

Kaufangebot an Altaktionäre und weitere Interessenten

Nach Ablauf der Frist zur Ausübung des Bezugsrechtes können die von den Altaktionären nicht gezeichneten Aktien von Altaktionären über ihr Bezugsrecht hinaus und von Dritten gezeichnet und bezogen werden.

Die Zeichnungsfrist beginnt am 01.06.2020 und endet am 30.06.2020.

Bei Neuaktionären muss die Zeichnungssumme mindestens 500,00 Euro betragen. Zeichnungen von Aktionären werden vor solchen von Dritten bevorzugt berücksichtigt. Bei Zeichnungen von Aktionären und Dritten, die eine Überzeichnung auslösen würden, ist die zeitliche Reihenfolge des Eingangs der Erklärungen unter den Aktionären und unter den Dritten bei der Gesellschaft maßgebend. Der Vorstand wird mitteilen, wer nach den genannten Kriterien bezugsberechtigt ist.

Eine Zeichnung ist unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31.08.2020 ins Handelsregister eingetragen worden ist.

Da bei dieser Kapitalerhöhung erstmals eine Emissionssumme von 100.000 € überschritten wird, besteht laut §4 WpPG die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Wertpapier-Informationsblattes (WIB), welches von der BaFin zur Veröffentlichung gestattet wurde und dort hinterlegt ist. Das WIB steht auf der Internetseite der Hof am Weiher AG unter folgendem Link als PDF-Download zur Verfügung:

https://hof-am-weiher.de/wp-content/uploads/2020/04/WIB2020.pdf

 

Albessen, im April 2020

Hof am Weiher AG

Der Vorstand

Kornelius Burgdörfer-Bensel                Lukas Bensel

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