Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
---|---|---|---|---|
WKW Aktiengesellschaft Velbert |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 07.05.2020 |
|
WKW AktiengesellschaftVelbertEinladung zur ordentlichen HauptversammlungMontag, 8. Juni 2020, 13:00 UhrWKW Aktiengesellschaft
|
― |
Hauptversammlungen können auf Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten werden, wenn die Hauptversammlung, z.B. online, übertragen wird, die Aktionäre das Stimmrecht über Briefwahl oder elektronische Teilnahme ausüben können und den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation sowie die Möglichkeit eingeräumt wird, Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung auf elektronischem Weg zu erklären. |
― |
Das Recht der Aktionäre, Antworten auf die von ihnen gestellten Fragen zu erhalten, ist in der virtuellen Hauptversammlung beseitigt. Der Vorstand darf mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet. Er darf auch vorgeben, dass Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind. Das heißt im Klartext, dass das Recht der Aktionäre, Antworten auf ihre Fragen zu erhalten, in der virtuellen Hauptversammlung nicht besteht. |
― |
Die Frist für die Einberufung sowohl einer Präsenzhauptversammlung als auch einer virtuellen Hauptversammlung kann auf den 21 Tage verkürzt werden. Diese Frist verlängert sich abweichend von der bisherigen Gesetzeslage nicht um die Tage der Anmeldefrist. Damit müssen nicht mehr, wie bisher bei einem Anmeldeerfordernis die Regel, 36 Tage zwischen dem Tag der Einberufung und dem Tag der Hauptversammlung liegen, sondern nur noch 21 Tage. |
Der Vorstand hat beschlossen, dass die Hauptversammlung der WKW Aktiengesellschaft als virtuelle Sitzung per Webex-Videokonferenz stattfinden soll. Der Aufsichtsrat hat diesem Vorschlag zugestimmt.
Gerne beantwortet der Vorstand die Fragen der Aktionäre im Rahmen dieser Webex-Konferenz.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der WKW Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019, des Lageberichtes der WKW Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss entsprechend § 172 AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. |
||||||||||||||||||||||||
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019 Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 der WKW Aktiengesellschaft weist einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 12.983.110,06 aus. Vorstand und Aufsichtsrat der WKW Aktiengesellschaft schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn 2019 in Höhe von EUR 58.685.661,95 für die voll dividendenberechtigten Aktien keine Dividende auszuschütten und den Betrag in Höhe von € 58.685.661,95 auf neue Rechnung vorzutragen. |
||||||||||||||||||||||||
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 2019 Aufsichtsrat und Vorstand der WKW Aktiengesellschaft schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der WKW Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen:
|
||||||||||||||||||||||||
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 2019 Vorstand und Aufsichtsrat der WKW Aktiengesellschaft schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der WKW Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 wie folgt Entlastung zu erteilen:
|
||||||||||||||||||||||||
5. |
Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der WKW Aktiengesellschaft setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG, § 2 und § 4 Drittelbeteiligungsgesetz aus vier Vertretern der Aktionäre und zwei Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Jahr 2025, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, die folgenden Mitglieder neu zu wählen:
Die von den Arbeitnehmern gewählten bzw. vom Amtsgericht Wuppertal bestellten Aufsichtsratsmitglieder, Herr Andreas Althaus (wurde vom Aufsichtsrat nach dem Ausscheiden von Herrn Uwe Schmidt zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt) und Herr Spyridon Grammozis (rückt für Herrn Uwe Schmidt als Arbeit-nehmervertreter nach), werden bestätigt. |
||||||||||||||||||||||||
6. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Der Aufsichtsrat der WKW Aktiengesellschaft schlägt vor, für das Geschäftsjahr vom 01.01. – 31.12.2020 die Firma Warth & Klein Grant Thornton AG, Düsseldorf, zum Wirtschaftsprüfer des Jahresabschlusses der WKW Aktiengesellschaft zu bestellen. |
Der Vorstand