CSI Consult AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
CSI Consult AG
Esslingen am Neckar
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 08.05.2020

CSI Consult AG

Esslingen am Neckar

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

am 14.05.2020, 16:30 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Haldenstraße 2 in 73730 Esslingen.

TAGESORDNUNG:

1.

Beschlussfassung über die Sitzverlegung von Esslingen nach Berlin

Beschlussempfehlung: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der Sitzverlegung von 73730 Esslingen, Haldenstr. 2, nach Berlin zuzustimmen.

Die dortige Geschäftsanschrift lautet: Mohrenstr. 2, 10117 Berlin.

2.

Beschlussfassung über Satzungsänderungen

a.)

Der Gegenstand des Unternehmens gem. § 2 (Gegenstand des Unternehmens) Absatz (1) der Satzung wird eingeschränkt und entsprechend geändert. § 2 Absatz (1) wird wie folgt gefasst:

„(1) Gegenstand des Unternehmens sind

Wirtschaftsberatung (ohne Rechts- und Steuerberatung sowie ohne nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtige Tätigkeiten)

Erwerb und Halten von Unternehmensbeteiligungen aller Art und Rechtsformen einschließlich Finanzderivaten sowie die Übernahme bzw. Durchführung der Geschäftsführung von diesen Unternehmen

Werbedurchführung und -vermittlung sowie Beratung bei und Durchführung von sonstigen Absatzfördermaßnahmen…“

Beschlussempfehlung zu 2.a.): Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzungsbestimmung aus § 2 wie vorgenannt neu zu fassen.

b.)

Gemäß § 5 (Zusammensetzung) Absatz (2) darf nur zum Vorstand bestellt werden, wer die Voraussetzungen zur Erbringung von Tätigkeiten gem. § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz erfüllt. Dieser Absatz 2 wird ersatzlos gestrichen. § 5 (Zusammensetzung) wird nunmehr wie folgt gefasst:

„Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einer oder mehreren Personen.
Die Zahl der Mitglieder des Vorstandes bestimmt der Aufsichtsrat.“

Beschlussempfehlung zu 2.b.): Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzungsbestimmung aus § 5 Abs. 2 ersatzlos zu streichen und wie vorgenannt § 5 neu zu fassen.

Allgemeine Hinweise

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 13 der Satzung der CSI Consult AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich nicht später als am Samstag, den 13. Mai 2020 bis 13 Uhr schriftlich per Post an die Haldenstraße 2, 73730 Esslingen, angemeldet haben.

Jeder Aktionär kann sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen. Die Vollmacht kann auch in schriftlicher Form erteilt werden. Bestehen Zweifel an der Bevollmächtigung, kann die Gesellschaft einen Nachweis verlangen, der in schriftlicher Form zu erbringen ist. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Anträge von Aktionären gemäß 126, 127 AktG sind ausschließlich an die oben genannte Adresse zu richten. Etwaige Anträge für einen bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn sie der Gesellschaft spätestens zwei Wochen vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung an die vorgenannte Adresse übersandt werden.

 

Esslingen, im Mai 2020

CSI Consult AG

Der Vorstand

Wolf-Dieter Marbach

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