Romantik Hotels & Restaurants AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Romantik Hotels & Restaurants AG
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur 10. ordentlichen Hauptversammlung 12.05.2020

Romantik Hotels & Restaurants AG

Frankfurt am Main

Einladung zur 10. ordentlichen Hauptversammlung (digital)

der Romantik Hotels & Restaurants AG
Kaiserstr. 53, 60329 Frankfurt

am 10.06.2020, Beginn: 10 h

Sehr geehrter Romantik-Aktionär,

hiermit laden wir Sie als Vorstand, frist- und formgerecht laut § 17 der Satzung der Romantik Hotels & Restaurants AG, zur 10. ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2020 ein.

Die 10. ordentliche Hauptversammlung findet als digitale Hauptversammlung statt. Vorstand und Aufsichtsrat werden sich am Sitz der Gesellschaft, gemeinsam mit dem Notar, einfinden. Die rechtliche Grundlage hierfür hat der Gesetzgeber im Rahmen der Gesetzgebung zur Abmilderung der Folgen durch die Corona Pandemie geschaffen.

Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats für Hauptversammlungen in 2020 auch ohne Ermächtigung in der Satzung die Online-Teilnahme, die (schriftliche oder elektronische) Briefwahl und die Bild- und Tonübertragung für Aktionäre und Aufsichtsratsmitglieder nach § 118 AktG anordnen. In diesem Fall ist die Anfechtbarkeit von Beschlüssen wegen technischer Störungen eingeschränkt auf Fälle, in denen „der Gesellschaft Vorsatz nachzuweisen“ ist.

Tagesordnung der 10. ordentlichen (digitalen) Hauptversammlung, am Mittwoch, den 10. Juni 2020, Beginn: 10 h (per Videokonferenz)

1.

Eröffnung und Feststellung der Formalien

2.

Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2019 inkl. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses

Darstellung der Bilanz von Herrn Detlef Dietrich, Steuerberater (Dokument steht den Aktionären passwortgeschützt als Download im Intranet zur Verfügung)

3.

Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019

(Dokument steht den Aktionären passwortgeschützt als Download im Intranet zur Verfügung)

4.

Beschlussfassung über den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 auf Vorschlag des Vorstandes

Der Jahresüberschuss in Höhe von € 9.505,41 wird als Gewinnrücklage verbucht

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Der Vorstand schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.

7.

Aufsichtsratswahlen

Zur Wahl steht Jost Deitmar, Hotelier, Romantik Hotel Das Lindner in Bad Aibling. Nach § 13 Abs. 2 S. 4 der Satzung soll Herr Deitmar für den Rest der Amtszeit der vorzeitig ausgeschiedenen Frau Haver-Franke gewählt werden.

8.

Satzungsänderung – Durchführung von Hauptversammlungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 17 Abs. 4 wird neu gefasst:

„Die Einberufung mit Tagesordnung muss mindestens 30 Tage vor dem Tage der Versammlung erfolgen, sie kann per Einschreiben, einfachem Brief, e-mail oder Fax erfolgen. Dabei wird der Tag der Veröffentlichung und der Tag der Hauptversammlung nicht mitgerechnet.“

§ 18 Abs. 2 wird um einen weiteren Satz ergänzt:

„§ 18 Abs. 2 S. 2 Mitgliedern des Aufsichtsrats ist die Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung in den Fällen gestattet, in denen sie mit erheblichem Zeit- oder Kostenaufwand verbundene Reisen zum Ort der Hauptversammlung in Kauf nehmen müssten.“

§ 18 Abs. 3 wird um einen weiteren Satz ergänzt:

„§ 18 Abs. 3 S. 2 Die Hauptversammlung kann auf Anordnung des Vorstands in Abstimmung mit dem Versammlungsleiter – auszugsweise oder vollständig – in Bild und Ton übertragen werden. Die Anordnung der Übertragung, ihr Umfang und ihre Form ist mit der Einberufung bekannt zu machen.“

§ 19 Abs. 2 der Satzung wird vollständig ersetzt:

„§ 19 Abs. 2 Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können (Online-Teilnahme).

Der Vorstand ist auch ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren der Online-Teilnahme zu treffen. Eine etwaige Ermöglichung der Online-Teilnahme und die dazu getroffenen Bestimmungen sind mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen. Das Stimmrecht des Aktionärs kann auch durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn in der Einberufung nicht eine Erleichterung bestimmt ist. Die Einzelheiten der Vollmachtserteilung, ihres Widerrufs und des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft werden zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.“

§ 19 Abs. 3 wird ergänzt:

„§ 19 Abs. 3 S. 3ff Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist dabei auch ermächtigt, Umfang und Verfahren der Briefwahl im Einzelnen zu regeln. Eine etwaige Ermöglichung der Briefwahl und die dabei getroffenen Regelungen sind mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen.“

 

Frankfurt, den 8. Mai 2020

Romantik Hotels & Restaurants AG

Der Vorstand

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