PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT
Ludwigshafen am Rhein
Gesellschaftsbekanntmachungen Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 15.05.2020

PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT

Ludwigshafen am Rhein

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit berufen wir die ordentliche Hauptversammlung der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT mit dem Sitz in Ludwigshafen am Rhein ein. Sie findet statt

am Mittwoch, 24. Juni 2020, 11:00 Uhr.

Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, der Lageberichte für die PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT und deren Konzern sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, Ludwigshafen am Rhein, für das Geschäftsjahr 2019 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 6,70 € je gewinnberechtigter Stückaktie
Verteilung an die Aktionäre 12.373.258,50 €
Gewinnvortrag 25.197.553,69 €
Bilanzgewinn 37.570.812,19 €

Der angegebene Gesamtbetrag zur Verteilung an die Aktionäre berücksichtigt die zum 31. Dezember 2019 dividendenberechtigten Aktien. Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Maßgeblich für die Anzahl der zu berücksichtigenden dividendenberechtigten Aktien ist der Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns. Die auszuschüttende Dividende pro dividendenberechtigter Aktie bleibt unverändert.

Sollte die Zahl der von der Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt gehaltenen eigenen Anteile größer sein als zum 31. Dezember 2019, vermindert sich der insgesamt an die Aktionäre auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf die Differenz der Aktien entfällt. Entsprechend würde der Betrag, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll, erhöht.

Sollte die Zahl der von der Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt gehaltenen eigenen Anteile kleiner sein als zum 31. Dezember 2019, erhöht sich der insgesamt an die Aktionäre auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf die Differenz der Aktien entfällt. Entsprechend würde der Betrag, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll, vermindert.

Der Hauptversammlung wird gegebenenfalls ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag unterbreitet.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim, als Abschlussprüfer der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT und deren Konzern für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

Weitere Angaben

Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

Die Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.

Für die Aktionäre erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung aus der Hauptverwaltung der Gesellschaft, Kurfürstenstraße 29, 67061 Ludwigshafen am Rhein, unter Nutzung eines passwortgeschützten Internetservice (nachfolgend „Aktionärsportal“). Für die Nutzung des „Aktionärsportals“ ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Die notwendigen Angaben für den Zugang zum „Aktionärsportal“ werden den Aktionären im Zuge der Einladung übersendet. Die Verfolgung der Hauptversammlung in Form einer Bild- und Tonübertragung ist im Einzelfall auch in dafür eingerichteten Räumlichkeiten der Hauptverwaltung möglich. Die Verfolgung der Hauptversammlung im „Aktionärsportal“ ermöglicht keine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Stammaktionäre können ihre Stimmen selbst oder durch einen Bevollmächtigten schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl).

Für die schriftliche Briefwahl können die Aktionäre das der Einladung beigefügte Briefwahlformular benutzen. Die schriftliche Stimmabgabe muss spätestens bis zum Ablauf des 22. Juni 2020 bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen sein:

PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT
Vorstandsbüro
Kurfürstenstraße 29
67061 Ludwigshafen am Rhein
Telefax-Nr.: (06 21) 5 85-22 12

Alternativ steht der Online-Service der Gesellschaft im

„Aktionärsportal“

für die elektronische Briefwahl bis zu dem Zeitpunkt zur Verfügung, zu dem der Versammlungsleiter angekündigt hat, dass die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte zeitnah beginnen werde.

Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

Den Stammaktionären, die ihr Stimmrecht nicht durch Briefwahl ausüben möchten, bietet die Gesellschaft an, sich bei der Ausübung des Stimmrechts durch von ihr benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Soweit Stammaktionäre die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, müssen sie diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Stammaktionäre können Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter Verwendung des der Einladung beigefügten, dafür vorgesehenen Vollmachtsformulars erteilten. Das ausgefüllte Vollmachtsformular muss spätestens bis zum Ablauf des 22. Juni 2020 bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen sein:

PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT
Vorstandsbüro
Kurfürstenstraße 29
67061 Ludwigshafen am Rhein
Telefax-Nr.: (06 21) 5 85-22 12

Alternativ können Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch elektronisch über den Online-Service der Gesellschaft im

„Aktionärsportal“

bis zu dem Zeitpunkt erteilt werden, zu dem der Versammlungsleiter angekündigt hat, dass die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte zeitnah beginnen werde.

Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.

Anträge und Wahlvorschläge

Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers gemäß § 127 AktG übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es keiner Begründung. Gegenanträge zur Tagesordnung und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT
Vorstandsbüro
Kurfürstenstraße 29
67061 Ludwigshafen am Rhein
Telefax-Nr.: (06 21) 5 85-22 12

Bis spätestens 22. Juni 2020, 12.00 Uhr, bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als gestellt berücksichtigt.

Fragemöglichkeit

Gemäß § 1 Abs. 2 „COVID-19-Gesetz“ wird den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Die Fragen der Aktionäre können bis spätestens 22. Juni 2020, 12.00 Uhr, über den Online-Service der Gesellschaft im

„Aktionärsportal“

eingereicht werden.

Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung. Dabei entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen, sofern diese der namentlichen Nennung nicht ausdrücklich widersprochen haben.

Widerspruchsmöglichkeit

Aktionäre können Widerspruch zur Niederschrift erklären, wenn sie einen Beschluss der Hauptversammlung für nichtig oder rechtswidrig halten und ihr Stimmrecht ausgeübt haben. Die Erklärung kann über den Online-Service der Gesellschaft im

„Aktionärsportal“

ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Beendigung abgegeben werden.

Hinweise zum Datenschutz

Im Rahmen der Hauptversammlung der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen unter

www.pfalzwerke-hv.de/datenschutz

entnommen werden. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen, werden gebeten, diesen über die Datenschutzhinweise zu informieren.

 

Ludwigshafen am Rhein, im Mai 2020

PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT

Der Vorstand

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